Ich lese immer wieder, dass „lärmgeplagte Bewohner“, so wie dieses Mal im Bereich der A 2 bei Wr. Neudorf, Lärmschutz und Geschwindigkeitsbegrenzungen fordern. Ebenso verhält sich das Problem in der Nähe von Bahngleisen entlang der Hauptrouten. Nun frage ich mich schon, wie das Gedankengut der Anwohner ist. Denn zuerst kaufen sie günstigen Baugrund in der Nähe von Hauptverkehrsrouten wie Autobahnen und Bahnstrecken, und dann wundern sie sich, wenn es laut ist. Diesen Widerspruch in sich selbst bezahlen aber schlussendlich alle anderen Bahnkunden und Autofahrer, in welcher Form auch immer. Es wäre an der Zeit, dass Gemeinden bei Umwidmungen auf Bauland den Anspruch auf Herabsetzung von Lärmpegeln in der Nähe von bereits bestehenden Verkehrswegen im Grundbuch festzuhalten haben.
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