Laut Regierung soll die Abfertigung der Dienstnehmer in eine Zusatzpension umgewandelt werden. An und für sich eine tragbare Maßnahme zur angespannten Pensionsproblematik. Allerdings müssten die angesparten Gelder größtenteils in Wertpapieren angelegt werden. Dabei werden einerseits ausgesuchte Anlagen aus politischen Gründen nicht zugelassen, andererseits werden für die Erträge 27,5% KESt fällig, was deren Gewinne eklatant dahinschmelzen ließe. In weiterer Folge wären inflationsbedingte Verluste vorprogrammiert. Die zugesicherten Kapitalgewinne würden dahinschmelzen wie Schnee in der Sonne. Eine Ausnahme von der Kapitalertragssteuer (KESt) wäre für die veranlagten Gelder erforderlich. Ansonsten würden wieder nur die Staatseinnahmen steigen.
Romeo N. Wrba, Wien
Erschienen am Fr, 24.4.2026
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