Die Kritik am überaus milden Urteil ist natürlich berechtigt, bringt uns aber nicht viel weiter, weil die Richterin selbstverständlich an den ungenügenden Strafrahmen (2–10 Jahre Freiheitsstrafe) gebunden war. Richtigerweise hätte natürlich schwere Vergewaltigung mit einem Strafrahmen von 5–15 Jahren angeklagt werden müssen, weil beim Opfer zweifellos mit schwersten psychischen Folgen zu rechnen ist. Überdies wird die Staatsanwaltschaft Wien hoffentlich Strafberufung erheben und eine strengere Strafe beim OLG Wien anstreben. Die einzige zukunftsweisende Lösung richtet sich aber an die Politik: drastische Erhöhung des Strafrahmens samt lebenslänglicher Einweisung des Täters, wenn das Opfer der Tat eine unmündige Person ist.
em. RA Dr. Michael Cermak, Wien
Erschienen am Fr, 24.4.2026
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