Mit Bestürzung las ich in der „Krone“ von einem Prozess gegen eine 80-jährige Frau, die sich vor Gericht wegen Verleitung zum Suizid verantworten musste. Das muss man sich einmal vorstellen. Die betagte Frau, selbst gesundheitlich angeschlagen, war in der ersten Corona-Lockdown-Zeit auf sich alleine gestellt. Sie musste sich um den unheilbar und zusätzlich an Demenz erkrankten Mann kümmern und ihn auch pflegen. Als sie nach unzähligen schlaflosen Nächten nicht mehr konnte, wollte sie mit Schlaftabletten in eine andere, bessere Welt. Der Gatte stand plötzlich hinter ihr und trank ebenfalls von dem Cocktail. Da die Dosierung zu gering war, überlebten beide. Durch die Demenz-Erkrankung des Mannes war dieser nicht mehr selbst handlungsfähig, deshalb wurde die Frau wegen Beihilfe zum Suizid vor Gericht gestellt. Was denkt sich die Staatsanwältin in diesem Fall, eine greise, völlig verzweifelte Frau (der Gatte ist inzwischen verstorben) der Prozedur und nervlichen Belastung einer Gerichtsverhandlung auszusetzen? Wenn ich mir vorstelle, wie viele Verfahren mit mehr strafrechtlichem Potenzial durch die Staatsanwaltschaft eingestellt werden, oder wenn gewisse Straftäter mit guter anwaltlicher Vertretung auf einmal haftunfähig sind. Das alles war in diesem Fall anscheinend nicht anwendbar. Der Richter musste erst im Prozess einen Freispruch fällen. Es ist zum Schämen.
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