Covid19-Risikopersonen sind per Gesetz, wenn es nicht möglich ist, sie am Arbeitsplatz entsprechend zu schützen oder im Homeoffice zu arbeiten, bei vollen Bezügen freizustellen. Diese Maßnahme wurde Anfang August bis zum 31. 12. 2020, mit der Möglichkeit auf weitere Verlängerung, verlängert. Nun ist diese Maßnahme an das Gesetz der Hacklerregelung gebunden – was wahrscheinlich die wenigsten wissen. In der Novellierung des Gesetzes – sprich Abschaffung der Hacklerregelung, die im Nationalrat eine Mehrheit gefunden hat. In dieser Novelle wurde die Maßnahme der Freistellung bis 30. 6. 2021 verlängert. Der Bundesrat hat gegen diese Novelle allerdings ein Veto eingelegt, so dass nunmehr keine gesetzliche Grundlage für die Verlängerung der Freistellung gegeben ist. Somit müssen offensichtlich Covid-19-Risikopersonen ab 1. 1. 2021 an ihren Arbeitsplatz, an dem sie nicht ausreichend geschützt sind, zurückkehren. Dazu noch kurz: alle Personen, auch die mit Luxus-Pensionen, erhalten 10 FFP2- Masken, die Risikopersonen, die ungeschützt am 1. Jänner 2021 wieder an ihren Arbeitsplatz müssen, erhalten keine. Gratuliere!
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