Nach der Lektüre des Beitrags „Schulstart am 11. Jänner“ vom 16. 12. konnte ich als altgediente Lehrerin nur ungläubig den Kopf schütteln. Das Bildungsministerium ermöglicht es Kindern, vom 21. bis 23. Dezember dem Unterricht fernzubleiben, damit sie sich nicht vor dem Weihnachtsfest mit Covid-19 anstecken und dadurch vulnerable Familienmitglieder gefährden. Sie dürfen also dem regulären Unterricht fernbleiben, können dann aber ab 28. 12. an einem Ferienlernangebot teilnehmen, um Versäumtes nachzuholen. Offenbar gilt die Schulpflicht nicht mehr, sondern wird durch eine individuelle Schultage-Wahlmöglichkeit ersetzt. Das macht mich sprachlos.
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