Zur Registrierungspflicht in der Gastronomie: Wie man vernehmen kann, ist die Registrierung in den Lokalen erforderlich, um die Nachverfolgung zu erleichtern. Zum Argument der Wirte, dass sich die Besucher mit Fantasienamen eintragen können, sei eines gesagt: In jedem noch so kleinen Lokal oder in den Büros steht sicher ein Kopiergerät. Nichts ist einfacher, als dieses in Betrieb zu nehmen. Und jeder Gast ist dann verpflichtet, seinen Personalausweis oder ein anderes Ausweisdokument mit Lichtbild in diesen zu legen und so seine Identität bekannt zu geben. Auf dieser Kopie hat er dann seine Telefonnummer bzw. seine Internetadresse anzugeben, und schon ist jeder Schwindel ausgeschlossen. Wie heißt es doch in einem Sprichwort: Wo ein Wille, da auch ein Weg.
Franz Neller, Kollnbrunn
Erschienen am Di, 29.9.2020
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