Also am 4. Juni ist es dann so weit, da geht es los mit dem Ibiza-Untersuchungssausschuss. Vorweg, das Instrument des parlamentarischen Untersuchungssauschusses ist die Möglichkeit, selbstständig Sachverhalte, insbesondere solcher, die im Verantwortungsbereich der Regierung bzw. Exekutive liegen und auf Missstände hindeuten, zu untersuchen und damit parlamentarische Kontrolle auszuüben. Der parlamentarische Untersuchungsausschuss hat jedoch nicht das Recht, betreffende Vertreter(innen) der Bundesregierung zur Rechenschaft zu ziehen und ihnen Konsequenzen aufzuerlegen. Es steht kein Rechtsmittel zur Verfügung, es gibt weder Zeugen noch Angeklagte, sondern nur Auskunftspersonen und Sachverständige. Es geht nicht um die Ermittlung von Schuldigen – das ist Aufgabe der jeweiligen Gerichte –, sondern nur um die Klärung von Sachverhalten. So weit die Theorie, wenn man sich die Untersuchungsausschüsse aus der Vergangenheit ansieht, so waren diese jeweils mehr oder weniger weit davon entfernt. Es sind die Ergebnisse entweder im Sand verlaufen (die Tätigkeit des Untersuchungssauschusses endet grundsätzlich nach längstens 14 Monaten, nur in Ausnahmefällen ist eine Verlängerung möglich), oder es war nicht die Feststellung des jeweiligen Sachverhalts Ziel, sondern das Anpatzen des politischen Gegners vordergründig und bestimmendes Thema. Es wird also spannend, in welche Kategorie sich der Ibiza-Untersuchungsausschuss einreihen wird . die Chance lebt hier, dem bisherigen Stil abzuschwören und einen Neuanfang zu machen, schließlich ist davon auszugehen, dass der Großteil der Bevölkerung interessiert ist, welche politischen Sachverhalte hinter dem Ibiza-Video und dem dadurch losgetretenen Skandal wirklich stecken.
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