Unter bestimmten Auflagen soll die Gastronomie Mitte Mai den regulären Betrieb wieder aufnehmen. Dazu gehört unter anderem auch eine Abstandsregel zwischen den Gästen von zwei Metern. Das sollte man in ähnlicher, vielleicht etwas abgeschwächter Form, auch nach Auslaufen der Coronamaßnahmen beibehalten. Es ist nämlich teilweise sogar in der gehobenen Gastronomie üblich geworden, möglichst viele Plätze bistroartig in den Raum zu pferchen, und wenn man dann zwangsläufig Gespräche der Nachbartische mit anhören muss, bleibt einem gelegentlich der Bissen im Hals stecken.
Mag. Martin Behrens, Wien
Erschienen am Mo, 27.4.2020
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
Weitere Leserbriefe
8.6.2026keyboard_arrow_downDatum auswählen
Für den aktuellen Tag gibt es leider keine weiteren Leserbriefe.
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.