Dieser Ausspruch von BK Sebastian Kurz stimmt leider nicht. Ein besonderes Beispiel, das viele Jungunternehmer trifft, sind die Voraussetzungen, um Unterstützung aus dem Härtefonds, Phase 2, zu erhalten. Nur jene, die zwischen 1. 1. 2020 und 15. 3. 2020 ein Geschäft eröffneten, bekommen jetzt Unterstützung. Aber was ist mit jenen, die im letzten Jahr oder in den vorherigen Jahren den Mut hatten, ein neues Geschäft oder Gewerbe zu eröffnen? Die Voraussetzungen für die Unterstützung in Phase 2 sind, dass im letzten Jahr oder in den vorherigen Jahren ein positives Geschäftsergebnis erzielt werden konnte. Nun gibt es sehr viele Jungunternehmer, die zum Start ihres Unternehmens viel Geld investierten, manchmal vielleicht auch mithilfe von Bankkrediten, die sie nunmehr trotz Umsatzentgang bedienen müssen. Das Geschäftsergebnis ist dann natürlich im ersten Jahr und vielleicht auch in den Folgejahren nicht positiv, auch dann, wenn das Unternehmen durchaus als „gesund“ bezeichnet werden kann, da man ja die Anfangsinvestitionen noch weiterhin „mitschleppt“. Warum werden diese engagierten Selbstständigen im Stich gelassen? Nach Rücksprache mit meiner WKO-Außenstelle musste ich feststellen, dass diese Situation sehr viele Unternehmer, meist sind es aber Unternehmerinnen, hart trifft. Ein Beispiel, dass es nicht richtig ist, wenn Herr BK Kurz lautstark sagt, dass niemand allein gelassen wird. Ich hoffe, dass es vielleicht doch noch eine Möglichkeit geben wird, dieser engagierten Gruppe der Jungunternehmer Hilfe zum Überleben anzubieten.
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