Wegen steigender Kriminalität und Terrorismusgefahr fordern Sicherheitsexperten eine Verbesserung und Modernisierung der Überwachungsmaßnahmen. Das Volk – mittlerweile ohnedies bereits „gläsern“ geworden – kann damit leben, dient dies doch zum eigenen Schutz. Daher: Die vom Volk mehrheitlich gewählte Regierung reagiert und macht dazu das notwendige Gesetz. Ein weiteres Problem ist, dass unser Land wegen der großzügigen Sozialleistungen ein bevorzugtes Reiseziel diverser „Einwanderer“ ist. Wenn sie schon mit unserem Steuergeld versorgt werden, ist es wohl das Mindeste, von diesen Menschen zu fordern, in angemessener Zeit unsere Sprache zu lernen. Schließlich will man ja keine Parallelkultur. Also reagiert die gewählte Regierung rasch und beschließt, dass die Höhe der Mindestsicherung an erworbene Sprachkenntnisse gebunden wird. So weit, so gut! Nun aber lässt der Verfassungsgerichtshof aufhorchen, indem er diese gerade beschlossenen Gesetze wieder aufhebt. Natürlich freuen sich die linken Medien und Politiker. Aber die Frage muss wohl erlaubt sein, wie weit sind die Verfassungsrichter vom Volk entfernt?
Dr. Peter Kozlowsky, Auersthal
Erschienen am So, 22.12.2019
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