Wegen steigender Kriminalität und Terrorismusgefahr fordern Sicherheitsexperten eine Verbesserung und Modernisierung der Überwachungsmaßnahmen. Das Volk – mittlerweile ohnedies bereits „gläsern“ geworden – kann damit leben, dient dies doch zum eigenen Schutz. Daher: Die vom Volk mehrheitlich gewählte Regierung reagiert und macht dazu das notwendige Gesetz. Ein weiteres Problem ist, dass unser Land wegen der großzügigen Sozialleistungen ein bevorzugtes Reiseziel diverser „Einwanderer“ ist. Wenn sie schon mit unserem Steuergeld versorgt werden, ist es wohl das Mindeste, von diesen Menschen zu fordern, in angemessener Zeit unsere Sprache zu lernen. Schließlich will man ja keine Parallelkultur. Also reagiert die gewählte Regierung rasch und beschließt, dass die Höhe der Mindestsicherung an erworbene Sprachkenntnisse gebunden wird. So weit, so gut! Nun aber lässt der Verfassungsgerichtshof aufhorchen, indem er diese gerade beschlossenen Gesetze wieder aufhebt. Natürlich freuen sich die linken Medien und Politiker. Aber die Frage muss wohl erlaubt sein, wie weit sind die Verfassungsrichter vom Volk entfernt?
Dr. Peter Kozlowsky, Auersthal
Erschienen am So, 22.12.2019
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.