Telefon am Steuer

15 Tote durch abgelenkte Lenker

Oberösterreich
28.02.2008 21:44
Nur wer beim Steuern eines Fahrzeuges telefoniert, gilt als abgelenkt - ob Essen, Lesen, Rauchen und ähnliches den Lenker beeinträchtigt hat, muss die Polizei erst nachweisen, um strafen zu können. Derartige Ablenkungen forderten im Vorjahr in OÖ aber etwa 15 Tote!
„Gut zehn Prozent aller tödlichen Unfälle im Vorjahr waren laut Unfallstatistik auf Ablenkung und Unachtsamkeit beim Steuern eines Fahrzeuges zurückzuführen“, so ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer. Bei 146 Verkehrstoten im Vorjahr auf Oberösterreichs Straßen wären das demnach etwa 15 Todesopfer durch abgelenkte Lenker.


Aber nicht nur wer ohne Freisprecheinrichtung erwischt wird, muss mit Strafe rechnen: Lenkt einen Fahrer ein Telefonat auch mit Freisprecheinrichtung derart ab, dass er unkontrolliert die Spur wechselt, den Vorrang missachtet oder störend langsam fährt, muss er mit Bußgeld rechnen. Höchststrafe: 726 Euro!


Bei anderen Ablenkungen - wie Essen, Trinken, Rauchen, Musiksuche oder Bedienung des Navigationsgerätes - muss die dadurch verursachte Beeinträchtigung erst nachgewiesen werden. Im Falle eines Unfalls bleiben Kaskoversicherer dann sogar leistungsfrei.


Symbolbild: Horst Einöder
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