Schwere Turbulenzen beim Roten Kreuz in Radkersburg: Nach einem anonymen Hinweis über mögliche Missstände prüfte der Landesverband. Es wurden „schwerwiegende Verstöße gegen abgabenrechtliche Verpflichtungen“ festgestellt, der betroffene Mitarbeiter fristlos entlassen.
Den Rettungseuro neu verhandelt, modernere Uniformen eingeführt, sämtliche Abläufe nach einem kritischen Rechnungshofbericht untersucht: In seinen ersten Monaten als neuer steirischer Rotkreuz-Präsident hatte Siegfried Schrittwieser bereits alle Hände voll zu tun. Eine Pause zum Durchatmen ist nicht in Sicht. Aktuell ist der frühere Landeshauptmann-Stellvertreter nämlich neuerlich gefordert: Denn schwere Turbulenzen erschüttern die Rettungs-Bezirksstelle Radkersburg.
Anonymer Brief gab Hinweis auf Missstände
Was war passiert? Vor einigen Wochen flatterte dem Landesverband der Blaulichtorganisation ein anonymer Brief ins Haus, der auch an diverse Adressen in der Landesregierung gerichtet war. Darin wurden mögliche Missstände im Rotkreuz-Bezirk Radkersburg aufgezeigt.
„Aufgrund dieser Hinweise haben wir die Innenrevision eingeschaltet und einen Wirtschaftsprüfer sowie einen Arbeitsrechtler zugezogen“, berichtet Schrittwieser der „Krone“. Im Zuge der Prüfung kamen „schwerwiegende Verstöße gegen abgabenrechtliche Verpflichtungen ans Licht“. Man rechne mit einer Nachzahlung eines mittleren sechsstelligen Betrages.
Rotkreuz-Mitarbeiter wurde fristlos entlassen
„Wir können hier nicht zuschauen, dazu sind wir unseren Spendern, Mitgliedern und Mitarbeitern verpflichtet“, betont Schrittwieser. Er bedaure die Vorkommnisse zutiefst, es dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass in der Hilfsorganisation etwas schieflaufe.
„Wenn jemand gesetzeswidriges Verhalten an den Tag legt, hat er keinen Platz mehr im Roten Kreuz. Daher wurde im Präsidium auch die fristlose Entlassung des zuständigen Bezirksgeschäftsführers ausgesprochen“, berichtet der Rettungschef. Er sei damit auch kein Mitglied mehr im Verein. Dass sich jemand persönlich bereichert hätte, könne man nicht feststellen.
Der Landesverband hat zudem Kontakt mit den Behörden aufgenommen und unterstützt die Untersuchungen. Der betroffene Mitarbeiter hat gegen die Entscheidung des Roten Kreuzes berufen und bekämpft die Entlassung. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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