Todesstrafe

Todesspritze in den USA auf dem Prüfstand

Ausland
07.01.2008 08:37
In den USA kommt eine heftig umstrittene Angelegenheit auf den Prüfstand: Die Hinrichtung von zum Tode Verurteilten durch die Giftspritze. Der Oberste Gerichtshof wird überprüfen, ob diese Hinrichtungsart mit der US-Verfassung zu vereinbaren ist - genauer gesagt mit dem achten Verfassungszusatz, denn dieser verbietet "grausame Bestrafung".

Hinrichtungsgegner hatten zuvor gezeigt, dass die Giftspritze, wenn sie nicht fachgerecht verabreicht wird, buchstäblich Todesqualen verursacht. Zugleich wird in den USA immer lauter infrage gestellt, ob die Hinrichtungen seit Wiedereinführung der Todesstrafe 1976 immer rechtmäßig waren: Eine ganze Serie von Justizirrtümern spricht dagegen.

Drei "Phasen" bei Gift-Hinrichtung
Die 1977 nach nur oberflächlicher Erforschung eingeführte Todesspritze besteht aus drei Chemikalien: Die erste betäubt den Hinrichtungskandidaten, die zweite lähmt seine Muskulatur, die dritte schließlich bringt das Herz zum Stillstand. Verläuft die Injektion planmäßig, wird der Verurteilte rasch bewusstlos und stirbt binnen weniger Minuten. Wird allerdings die erste Chemikalie nicht richtig verabreicht, können die beiden anderen Wirkstoffe zu furchtbaren Qualen und einem regelrechten Todeskampf führen - mehrere Hinrichtungen, bei denen genau dieser Fall eintrat, lösten weltweit Entsetzen aus.

"Grausame und ungewöhnliche Bestrafung"
2004 traten zwei Gefangene im US-Bundesstaat Kentucky - der wegen der Ermordung zweier Polizisten zum Tode verurteilte Ralph Blaze und der wegen Raubmordes verurteilte Thomas Bowling - ihren Feldzug gegen die Todesspritze an. Vor Gericht erklärten sie, diese Hinrichtungsart sei eine "grausame und ungewöhnliche Bestrafung" und daher mit der Verfassung nicht zu vereinbaren. Zwar verloren sie vor dem zuständigen Gericht, Richter in anderen Bundesstaaten stärkten den beiden aber mit ihren Entscheidungen in ähnlichen Fällen den Rücken.

Keine Abschaffung der Todesstrafe
Ziel der Überprüfung durch das höchste US-Gericht sei es, dass die Art und Weise von Hinrichtungen in den USA mit dem achten Verfassungszusatz zu vereinbaren sei, erläutert die Juristin Elisabeth Semel von der juristischen Fakultät der renommierten Universität Berkeley. "Bei dem Fall geht es nicht darum, die Todesstrafe abzuschaffen", betont sie. Die Absicht sei ebenso wenig, die Hinrichtung schmerzfrei zu machen: "Es geht um vernünftige Vorkehrungen, um starke Schmerzen zu verhindern", sagt Semel.

Alternative: Überdosis Schlafmittel
Blaze und Bowling hatten argumentiert, die Verabreichung der Giftspritze sei hochkomplex, das Gefängnispersonal aber oft derart schlecht ausgebildet, dass das Risiko großen Leidens für den Todeskandidaten inakzeptabel hoch sei. Die zum Tode Verurteilten fordern daher strikte Kriterien, die bei der Injektion des Gifts befolgt werden müssen. Diese Forderungen können allerdings nicht erfüllt werden, so lange Ärzte - und vor allem Narkoseärzte - bei den Hinrichtungen nicht anwesend sind: Meist verweigern die Spezialisten dies jedoch. Alternativ könnte den Verurteilten eine Überdosis Schlafmittel verabreicht werden: Der Tod träte dann langsamer ein, der Todeskandidat würde aber nichts spüren.

Hinrichtungen "on hold"
Viele Hinrichtungsräume in den US-Gefängnissen bleiben unterdessen in diesen Tagen leer - de facto werden keine Urteile vollstreckt, seit der Oberste Gerichtshof im September ankündigte, die Rechtmäßigkeit der Giftspritze zu überprüfen. Allerdings wurden in rund einem Dutzend Bundesstaaten bereits zuvor Hinrichtungen ausgesetzt: Es hatte sich - oft von DNA-Tests untermauert - herausgestellt, dass zu viele Gefangene trotz mangelnder Beweislage oder anderer Justizfehler exekutiert worden waren. Im Dezember hatte New Jersey als erster Bundesstaat seit der Wiedereinführung die Todesstrafe abgeschafft. Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in Washington wird noch vor Juli erwartet.

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