"Deshalb ist anzunehmen, dass die Kundmachung erst am ersten vollwertigen Arbeitstag, also am Mittwoch, dem 2. Jänner 2008 erfolgen wird", kritisierte Club-Jurist Martin Hoffer. Theoretisch müssten Pkw-Lenker am Neujahrstag das Licht auf alle Fälle noch einschalten, die Winterausrüstung wäre dagegen noch nicht vorgeschrieben.
Trotz dieses Lapsus appellierte der ÖAMTC-Jurist an die Kraftfahrer: Auch wenn die formelle Winterausrüstungspflicht noch nicht gilt, sollte gerade bei winterlichen Fahrverhältnissen ein Auto nur mit Winterreifen bzw. Schneeketten benutzt werden. Der zweite Appell richtete sich an die Exekutive, trotz der weiterhin geltenden "Licht am Tag"-Pflicht nur dann einzuschreiten, wenn die Beleuchtung bei beeinträchtigter Sicht nicht oder fehlerhaft verwendet wird.
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