Die 34-jährige Frau (Name der Redaktion bekannt) konnte bei der Verhandlung im April ein Attest über die Körperverletzung vorlegen. Doch der Prügelgatte, der auch die 17-jährige Tochter geschlagen hatte, war erst im Februar ausgezogen. Nach den Buchstaben des Gesetzes müsste die Ehegemeinschaft seit sechs Monaten aufgehoben sein. „Aber gerade, weil ich an die Kinder denke, willigte ich in die einvernehmliche Scheidung ein. Wir wollten endlich Ruhe und Sicherheit“, ärgerte sich die Frau, die dann erst im Oktober alles hinter sich hatte.
Der Lambacher „Scheidungsverweigerer“ ist aber nicht das einzige Kuriosum, das die Anwaltschaft auflistet: So wartete ein Anwalt aus Bad Hall drei Monate auf eine Aktenabschrift, die irgendwo beim Kopieren liegen geblieben war. Und ein Linzer Anwalt war im Urlaub, als in seiner Kanzlei eine Hausdurchsuchung stattfand - wegen Akten, deren Herausgabe er ohnehin vorher angeboten hatte. Noch ärger: Ein Salzburger Richter soll zu einem weinenden Körperverletzungs-Opfer gesagt haben, wenn er das „Gesumse“ weiter anhören müsse, sei er am Abend auch traumatisiert.
Symbolfoto
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