SP-Finanzexperte Hermann Kepplinger greift in den Streit um die Fristen für den Börsegang der Energie AG ein: Eine Volksbefragung vor dem Börsegang sei sehr wohl möglich, weil die der VP so wichtige 135-Tage-Frist ab Bilanzstichtag nur eine Empfehlung sei und zweitens nicht den Börsegangtermin selbst betreffe…
Ein späterer Börsegang als Anfang Februar sei „nicht möglich, da sonst die einzuhaltenden Fristen im Hinblick auf den Bilanzstichtag ablaufen“, meint die VP.
Dem widerspricht SP-Landesrat Kepplinger – nach Durchleuchten der rechtlichen Grundlagen – vehement: „Die 135-Tage-Frist ab Bilanzstichtag ist erstens nur eine Empfehlung des Institutes Österreichischer Wirtschaftsprüfer. Und zweitens bezieht sie sich nur auf die Zeit bis zur Herausgabe des Börsenprospekts. Das Datum des Börsegangs selbst ist davon nicht betroffen“, sagt er.
Kepplingers Fazit und Appell: „Bei gutem Willen von VP und Grünen sowie Respekt vor den über 80.000 Unterschriften der Börsegangsgegner wäre es also sehr wohl möglich, den Börsegang so zu terminisieren, dass die Volksbefragung vor der Aktienplatzierung stattfinden kann.“
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