"Gesetzeslücke"

Zahngold Toter verkauft – Freispruch

Ausland
04.09.2007 14:32
Drei Beschäftigte eines Krematoriums in Hof in Bayern haben das Zahngold Toter verkauft - und gehen straffrei aus. Sie hatten in den vergangenen zwei Jahren in 600 Fällen Zahngold verbrannter Leichen entnommen und für insgesamt rund 50.000 Euro verkauft. "Es ist nicht alles strafbar, was unanständig und anstößig ist", sagte Richter Klaus Labandowsky beim Urteil.

Er sprach die Angeklagten im Alter von 49, 51 und 53 Jahren vom Vorwurf der Störung der Totenruhe frei; die Stadt Hof hatte sie aber fristlos entlassen, nachdem die Taten bekannt wurden. Nach Auffassung des Richters deutet der Fall auf eine Gesetzeslücke hin. 

Die Verbrennung von Leichen sei ein "kühler und mechanischer Massenvorgang"; das Zahngold herauszunehmen habe "keinen beschimpfenden Unfugcharakter". Auch die Verwertung des Zahngoldes sei nicht strafbar. Juristisch sei eine Leiche keine Sache und deswegen liege auch kein Diebstahl vor. 

Während des Prozesses wurde bekannt, dass auch die Stadt Hof Hüftgelenke und andere Metallgegenstände verbrannter Leichen verwertete. Strafrechtlich liege der Fall in einer Grauzone, sagte Labandowsky.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Ausland
04.09.2007 14:32
Loading
Kommentare Banner - Die Stimme Österreichs

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Kostenlose Spiele
Vorteilswelt

Magazine der Kronen Zeitung