"Gesetzeslücke"
Zahngold Toter verkauft – Freispruch
Ausland
04.09.2007 14:32
Drei Beschäftigte eines Krematoriums in Hof in Bayern haben das Zahngold Toter verkauft - und gehen straffrei aus. Sie hatten in den vergangenen zwei Jahren in 600 Fällen Zahngold verbrannter Leichen entnommen und für insgesamt rund 50.000 Euro verkauft. "Es ist nicht alles strafbar, was unanständig und anstößig ist", sagte Richter Klaus Labandowsky beim Urteil.
Er sprach die Angeklagten im Alter von 49, 51 und 53 Jahren vom Vorwurf der Störung der Totenruhe frei; die Stadt Hof hatte sie aber fristlos entlassen, nachdem die Taten bekannt wurden. Nach Auffassung des Richters deutet der Fall auf eine Gesetzeslücke hin.
Die Verbrennung von Leichen sei ein "kühler und mechanischer Massenvorgang"; das Zahngold herauszunehmen habe "keinen beschimpfenden Unfugcharakter". Auch die Verwertung des Zahngoldes sei nicht strafbar. Juristisch sei eine Leiche keine Sache und deswegen liege auch kein Diebstahl vor.
Während des Prozesses wurde bekannt, dass auch die Stadt Hof Hüftgelenke und andere Metallgegenstände verbrannter Leichen verwertete. Strafrechtlich liege der Fall in einer Grauzone, sagte Labandowsky.
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