Prinzipiell hängt der weitere Verlauf davon ab, wann man aus dem wohlverdienten Urlaub zurückkehrt. "Ist die Dauer der Einspruchsfrist bei der Rückkehr an die Wohnadresse schon abgelaufen, beginnt sie erst ab dem Tag wieder zu laufen, an dem man zurück nach Hause gekommen ist", erklärt Hoffer. Liegt das Schriftstück bei der Rückkehr aber noch auf der Post abholbereit und die Rechtsmittelfrist ist noch nicht abgelaufen, zählt der ursprüngliche Tag der Hinterlegung als Beginn der Frist. Daher ist man im zweiten Fall schlechter gestellt als im ersten, weil von der ursprünglich 14-tägigen Rechtsmittelfrist dann möglicherweise nur noch wenige Tage übrig bleiben, um noch Einspruch erheben zu können.
"Man sollte unmittelbar nach der Rückkehr aus dem Urlaub die Post genau durchsehen", empfiehlt der ÖAMTC-Jurist. Belege von Hotelrechnungen, Flugtickets etc. sollte man aufheben und nicht sofort vernichten. "Solche Dokumente können im Streitfall zum Nachweis der Urlaubsreise sehr hilfreich sein. Denn die bloße Behauptung, ortsabwesend gewesen zu sein, reicht nicht aus", sagt Hoffer.
Hat man die Frist dennoch versäumt, gewährt das Gesetz die Möglichkeit einen Antrag auf "Wiedereinsetzung wegen Fristversäumnis" zu stellen.
Andere Lage bei Anonymverfügungen
Bei Anonymverfügungen ist die Sachlage anders. Wer urlaubsbedingt die vierwöchige Einzahlungsfrist ab der Ausstellung der Anonymverfügung versäumt hat, kann im Regelfall nur auf die meist höhere Strafverfügung warten. "Wenn die Frist nur um wenige Tage versäumt wurde, sollte man den offenen Betrag trotzdem sofort einzahlen", rät der ÖAMTC-Experte. "Dann hat man durchaus eine Chance, dem Verfahren zu entgehen." Zur Sicherheit sollte man der Behörde aber gleichzeitig telefonisch oder per Fax die Einzahlung bestätigen und den Grund für die Verzögerung mitteilen. Bürgerfreundliche Behörden gewähren eine kulante Nachfrist.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.