Skandal-Urteil

Richterin: Moslem darf Ehefrau misshandeln

Ausland
23.03.2007 18:22
"So etwas Skandalöses wie dieses Urteil in Deutschland wäre in Österreich nicht passiert", verurteilte am Freitag der Präsident der offiziellen Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich, Anas Schakfeh, bei der Eröffnung der Konferenz "Islam in Europa" den "Prügel-Freispruch" unter Berufung auf den Koran.

Der Präsident hatte auch eine Erklärung bei der Hand: "Die Richterin war hilflos. In Österreich hätte sich ein Richter bei uns erkundigt, und wir hätten ihm ganz klar sagen können, dass eine moslemische Frau so etwas nicht erdulden muss. Aber in Deutschland gibt es keine offizielle Glaubensgemeinschaft wie bei uns. Wir in Österreich reden nicht nur übereinander, sondern miteinander. In Österreich gibt es eine vernünftige Lebenspraxis, und wir sind stolz darauf."

Dann folgte eine scharfe Verurteilung jeglichen Extremismus: "Natürlich gibt es obskure Moscheen, Hassprediger, Brandstifter, aber das ist eine krasse Minderheit, die uns beunruhigt und die uns sehr schadet." Anas Schakfeh: "Ich habe immer vor blindem Antiamerikanismus und Islamallergie gewarnt. Diese Konfrontation wird uns noch ins Verderben stürzen."

Skandal-Urteil in Deutschland
In Deutschland sorgte eine Richterin für Empörung, die eheliche Gewalt mit dem Koran rechtfertigte. Eine 26-jährige Frau hatte die vorzeitige Scheidung von ihrem marokkanischen Mann beantragt, weil er sie schwer misshandelt hatte. Die Richterin lehnte die Scheidung jedoch ab, in Marokko sei das Züchtigungsrecht des Mannes schließlich nicht unüblich und im Koran verankert, argumentierte sie.

Die Amtsrichterin hielt es für "keine unzumutbare Härte", das Trennungsjahr abzuwarten. Die Frau, eine Deutsche marokkanischer Abstammung, hatte den Marokkaner 2001 in dem nordafrikanischen Land "gemäß den Vorschriften des Korans" geheiratet, wie das Amtsgericht berichtete.

Empörung von allen Seiten
Der Fall rief bei Politikern in ganz Deutschland Empörung hervor. Gewalt an Frauen sei durch nichts zu rechtfertigen, sagte der hessische CDU-Landtagsabgeordnete Peter Beuth. Zu "Spiegel online" sagte der CDU-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Bosbach, die Entscheidung der Richterin sei "abenteuerlich". Der SPD- Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz sagte dem selben Medium, es handele sich aus seiner Sicht "um eine massive Rechtsstaatswidrigkeit". Das Netzwerk muslimischer Frauen HUDA erklärte in Bonn, deutsche Gerichte sollten sich bei ihrer Urteilsfindung auf Verfassung und Grundgesetz stützen und die Auslegung kritischer Koranverse Fachleuten überlassen.

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