„Es lohnt sich fast in jedem Fall, einen Steuerausgleich zu machen“, raten etwa die Steuerexperten der Arbeiterkammer OÖ. An sechs Aktionstagen beantworten sie am AK-Steuertelefon unter der Telefonnummer 0 50/69 06-5 alle Fragen der Lohnsteuerzahler. Erste Gelegenheit dazu ist am Dienstag, 6. Februar, von 16 bis 19 Uhr.
„Viele Arbeitnehmer verzichten auf einen Steuerausgleich und schenken damit dem Finanzminister durchschnittlich 380 Euro“, ermuntern AK-Präsident Johann Kalliauer und OÖ-Krone-Chefredakteur Klaus Herrmann.
Steuergutschrift: Arbeitnehmer, die so wenig verdienen, dass sie keine Lohnsteuer, aber Sozialversicherung zahlen, sollten unbedingt eine Arbeitnehmerveranlagung machen. In diesem Fall zahlt das Finanzamt in Form der so genannten Negativsteuer ein Guthaben von bis zu 110 Euro aus. Das trifft vor allem auf Lehrlinge und Teilzeitbeschäftigte zu.
Übrigens: Bis zu einem steuerpflichtigen Einkommen von 924 Euro im Monat fällt keine Lohnsteuer an. Steuerpflichtiges Einkommen bedeutet Bruttoeinkommen abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge, allfälliger Freibeträge (wie etwa Sonderausgaben, Pendlerpauschale, außergewöhnliche Belastungen oder auch Gewerkschaftsbeiträge) und steuerfreier Zulagen.
Foto: Chris Koller
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.