Weiters bestimmt wurden 10.000 Euro Schmerzensgeld. Der Spruch des Schöffensenates ist noch nicht rechtskräftig, der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Als mildernd gewertet wurden die Selbstanzeige des 44-Jährigen und ein selbst erlebter Missbrauch.
"Ich hab' das Schlimmste getan, was man einem Kind antun kann", gab sich der Angeklagte in der Verhandlung zerknirscht. Laut Anklage, die auf schweren sexuellen Missbrauch, versuchte Blutschande und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses lautete, hatte sich der Mann seit dem Herbst 2000 am ältesten der drei Kinder vergangen.
Nach Therapie wieder rückfällig geworden
Als ihn seine Ehefrau, eine Ärztin, zwei Jahre später dabei ertappte, drohte er mit Selbstmord, falls sie ihn anzeige. Die Frau habe ihn zu einer Therapie gedrängt und auf seine diesbezügliche Zusage vertraut. 2003 wurde der 44-Jährige rückfällig - bis er im Sommer 2006 Selbstanzeige erstattete.
Wie in der Anklage ausgeführt wurde, würden durch die pädophile Veranlagung des Beschuldigten nicht nur die eigenen, sondern auch andere Kinder im vorpubertären Alter bedroht. Die weitere Verhandlung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
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