Die Fortzahlung der Bezüge für ausgeschiedene Regierungsmitglieder währt insgesamt 6 Monate, wobei Urlaubs- und Weihnachtsgeld anteilsmäßig auszuzahlen sind. Der Bruttobezug von Ex-Regierungsmitgliedern beträgt 75% des Aktivbezuges.
Das sind im Detail:
Hauptbedingung für den Bezug dieses Polit-Arbeitslosengeldes ist, dass der Betreffende in diesen sechs Monaten keinen Job hat.Damit ist klargestellt, dass etwa Wolfgang Schüssel als amtierender VP-Klubchef bzw. die Ministerinnen Maria-Rauch Kallat und Haubner sowie einige Ex-Staatssekretäre als nunmehrige Abgeordnete keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben.
Grasser nimmt „Arbeitslose“ drei Monate in Anspruch
Sehr wohl Anspruch hat Ex-Finanzminister Grasser, der die „Krone“ wissen ließ, „für die Zeit der Aussortierung diverser Angebote, also etwa 3 Monate“ das Geld zu nehmen. Auch Ex-Vizekanzler Gorbach hätte Anspruch, ist aber schon auf dem Sprung in die Privatwirtschaft. Zu den Anspruchsberechtigten zählen darüber hinaus Ex-Justiz-ministerin Gastinger sowie die Ex-Staatssekretäre Schweitzer (will zurück als Lehrer) und Finz. Ex-Unterrichtsministerin Gehrer hingegen ist in die Polit-Pension gegangen.
Von Peter Gnam, Kronen Zeitung
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.