Freispruch gekippt

Rathgeber könnte bald wieder Fußfessel tragen

Salzburg
11.10.2017 22:27

Kein Happy End für die Ex-Finanzbeamtin Monika Rathgeber: Die obersten Richter der Republik haben beim zweiten Finanzskandal-Prozess nachgeschärft. Aus einem Freispruch ist ein Schuldspruch geworden samt 18 Monate Haftstrafe, sechs davon unbedingt. Ergo: Rathgeber wird wieder eine Fußfessel beantragen.

Rückblende: Am 6. Oktober 2016 ist Rathgeber im Landesgericht Salzburg auf der Anklagebank gesessen. Es war der zweite Prozess rund um den Finanz- und Spekulationsskandal, der das politische Landschaftsbild Salzburgs erschütterte.

Thema waren zwei Zinstauschgeschäfte (Range Accrual Swaps), die sie im Mai und Juni 2012 für das Land abgeschlossen hatte. Der erste Swap mit einer Nominale von 35 Millionen Euro hat einen Schaden von 540.000 Euro verursacht - dafür gab es damals einen Schuldspruch wegen Untreue, weil sie ihn ohne Erlaubnis abgeschlossen hatte.

Warum keine Strafe? Weil das Urteil des ersten Finanzskandal-Prozesses mit drei Jahren Haft, eines davon unbedingt, deutlich ausfiel. Und aufgrund der Schadenshöhe keine höhere bzw. weitere Strafe nötig war, befand das Gericht.

Mit zwei Swap-Deals 840.000 Euro Schaden

Beim zweiten angeklagten Geschäft mit 25 Millionen Euro Nennwert entstanden 298.000 Euro Schaden. In diesem Faktum wurde sie damals frei gesprochen. Dies hatte das Gericht mit einer nachträglichen Zustimmung eines Finanzbeirates argumentiert, also: Der Senat war der Auffassung, dass der Swap damit abgesegnet war. Genau das aber bezweifelte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WkStA) und legte Nichtigkeitsbeschwerde - selbiges tat Rathgeber - sowie Berufung ein. Mit diesen Rechtsmitteln hat sich nun ein Fünf-Richter-Senat des Obersten Gerichtshofes (OGH) befasst: In einer öffentlichen Verhandlung im Wiener Justizpalast ist der Nichtigkeitsbeschwerde der Anklagebehörde stattgegeben und der Freispruch in einen Schuldspruch umgewandelt worden. 18 Monate Haft wegen Untreue - sechs Monate davon unbedingt, der Rest auf Bewährung.

OGH-Senat: Rathgeber handelte "unvertretbar"

Eine nachträgliche Zustimmung sei "wirkungslos", klärte der Senatsvorsitzende Kurt Kirchbacher die rechtliche Frage. Rathgeber hätte sich nur an die geltenden Regeln halten sollen, was sie aber nicht tat - solche Geschäfte nämlich, gar nicht erst abzuschließen. Stattdessen hat die "Finanz-Koryphäe des Landes" (wie sie oft bezeichnet wurde) beharrlich die Anweisungen ignoriert und weiterhin hochspekulativ mit öffentlichem Geld gehandelt. Das sei "unvertretbar", so Kirchbacher.

Wie in den Prozessen in erster Instanz hat Rathgeber Emotionen gezeigt: Sie sei in einem Dilemma gefangen gewesen und hatte keine andere Möglichkeit, die Zinsausgaben zu minimieren: "Weil wir sonst die Budgetziele nicht erreicht hätten." Sie habe zum Wohl des Landes gehandelt und dafür sogar ihren Job riskiert, so die Ex-Landesbedienstete. Ihr Verteidiger, der Salzburger Rechtsanwalt Herbert Hübel, betont: "Ich bin fest überzeugt, dass meine Mandantin niemanden schädigen wollte." Doch dies alles half nichts - die Entscheidung des OGH ist endgültig, es sind keine weiteren Rechtsmittel mehr möglich. Daher ist das Urteil rechtskräftig.

Winkt jetzt zum zweiten Mal die Fußfessel?

Erfreut sei sie nicht darüber, meinte Hübel im Gespräch mit der "Krone" nach Prozessende. Aber: "Der OGH hat so entschieden, und das ist zu akzeptieren." Gefängniszellen wird Rathgeber aber wohl trotzdem nicht von innen sehen: Sie hat rechtlich die Möglichkeit eine Fußfessel zu beantragen, da der unbedingte Haft-Teil ein Jahr nicht übersteigt. Eine solche trug sie bereits bis zum heurigen Jänner - aufgrund der Verurteilung im ersten Prozess. Ob das kleine schwarze Gerät zum zweiten Mal ihren Knöchel ziert, wird bei der Haftprüfung entschieden. Für Hübel sehen die Voraussetzungen jedenfalls gut aus.

Möglich ist sogar, dass Rathgeber noch ein viertes Mal - erst Ende Juli kassierte sie im Prozess um den "Stadt-Land-Deal" ein Jahr bedingt - vor Gericht landet: Die Ermittlungen der Korruptionsjäger rund um den Finanzskandal sind noch lange nicht abgeschlossen.

Antonio Lovric, Kronen Zeitung

KOMMENTAR - Hermelin und die Politik

Was echte Unabhängigkeit bedeutet, das zeigt der Oberste Gerichtshof. Da hilft keine Weisung, kein "Abdrehen" wie im mysteriösen Kriminalfall der Salzburger Olympia-Bewerbung und keine Intervention.

Die alten Roben mit dem Hermelin-Kragen haben seit Jahrhunderten einen tiefen Sinn: "Lieber sterben als besudelt werden" beschreibt die Legende dieses Insignium der Macht. Kaiser und Päpste trugen es. Hermeline opfern lieber ihr Leben, als dass ihr weißes Winterfell beschmutzt wird.

Der "Oberste" kippte jetzt die Strafe für das Bauernopfer der Spekulationsaffäre, das kleine Finanzgenie, an dem sich alle Mächtigen abputzten. Das Urteil ist zu respektieren, es deutet aber kommende Ereignisse an: Da rollt eine Lawine auf die Politik zu, denn die Verfahren gegen die Swap-Promis landen im Justizpalast.

Irgendwann und irgendwo muss in diesem elendigen Finanzskandal doch endlich Abrechnung gehalten werden. Und Gerechtigkeit geben.

Hans Peter Hasenöhrl, Kronen Zeitung

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