Gesetz nützen:

Plastiksackerln sollen etwas kosten!

Oberösterreich
26.09.2017 16:26

Seit heurigem Juni bestünde die Möglichkeit, mit Verordnung festzulegen, dass Plastiksackerln nur noch gegen ein bestimmtes Entgelt abgegeben werden dürfen. Umweltlandesrat Rudi Anschober fordert den Umweltminister auf, diese neue gesetzliche Grundlage im Bundes-Abfallwirtschaftsgesetz tatsächlich auch zu nützen.

"Ein Verbot der unentgeltlichen Abgabe von Kunststofftragetaschen an Letztverbraucher, Mindestentgelte für die Abgabe von Kunststofftragetaschen und Aufzeichnungs- und Meldepflichten über die Menge der in Verkehr gesetzten Kunststofftragetaschen": All das kann der Umweltminister, derzeit noch Andrä Rupprechter (ÖVP), neuerdings per Verordnung festlegen.

Resolution an den Bund
"Also auch tun!", lautet der dazu passende Appell von Oberösterreichs Umweltlandesrat Rudi Anschober . Denn die neue Verordnungsgrundlage ist auch von Oberösterreichs Landtag gefordert worden, der am 18. Mai 2017 eine entsprechende Resolution an die Bundesregierung beschlossen hat. Und zwar einstimmig. Nur leichte Kunststofftragetaschen im Frischebereich sollten davon ausgenommen bleiben. Ob dies auch auf Basis des neuen Bundes-AWGs so sein wird, lässt sich noch nicht sagen, gibt es doch noch keine Verordnung dazu.

30 Plastiksackerl pro Person

2016 sind in Österreich pro Einwohner rund 30 leichte und schwere Kunststofftragetaschen abgegeben worden, so eine Hochrechnung. 25 pro Einwohner sind als Jahresverbrauch das offizielle Ziel für 2019, das derzeit erreichbar scheint.

Werner Pöchinger, Kronen Zeitung

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