Revanche gelungen
Auch der Gerichtspsychiater Reinhard Haller kam zu selben Schluss wie sein Kollege Ernst Griebnitz. Für den Linzer Miny-Verteidiger Andreas Mauhart ist dies zwar nicht erfreulich, doch er nennt einen Trumpf: „Bis heute weiß man immer noch nicht, wie Sandra Miny getötet worden sein soll. Sie könnte ja auch gestürzt sein und sich dabei tödlich verletzt haben.“ Ohne diesen Beweis würde strafrechtlich nur Störung der Totenruhe übrig bleiben - ein Delikt mit einem Strafrahmen von höchstens sechs Monaten.
Foto: Chris Koller
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