Groteske auf der A 8

Falscher Strafzettel ist gültig

Oberösterreich
13.03.2017 23:08

In die Zukunft schaute ein Zivilpolizist, als er auf der A 8 bei Haag/H. einen Autofahrer (38) abstrafte, stellte er das Organmandat nämlich auf den nächsten Tag aus. Der um 35-Euro gestrafte Gurtenmuffel sah dann auch noch, dass statt Audi ein VW als "Tatwaffe" angegeben war. Doch die beiden Fehler sind rechtlich egal!

"Ich hab’ schon überlegt, ob ich dagegen berufe, rechtsschutzversichert wäre ich", sagt der Haager (38) im "Krone"-Gespräch. Das Organmandat, ausgestellt am 12. März mit Datum 13. März liegt vor, darauf das richtige Kennzeichen, aber die falsche Automarke.
"Der Aufwand eines Einspruches wäre sinnlos", heißt es von der Verkehrsabteilung des Landes OÖ, wo so ein Einspruch landen würde. Denn mit dem Bezahlen des Organmandats ist das "Verfahren" eigentlich schon "Schnee von gestern" und es gibt auch keine rechtliche Berufungsmöglichkeit: "Hier liegt kein besonders Rechtsschutzbedürfnis vor." Dass das Datum und auch die Automarke falsch angegeben sind, sei zwar nur schwer nachzuvollziehen, aber diese Irrtümer des Beamten seien keine Gründe, dass das Strafmandat nicht gelten würde: "Denn es ging darum, dass der Autofahrer nicht angegurtet war. Diesen Fehler hat er durch die Bezahlung des Organmandates eingeräumt."

MARKUS SCHÜTZ

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