Gesetz gilt ab 1.10.

Schweiz schiebt ausländische Straftäter ab

Ausland
29.09.2016 17:33

Die Schweiz greift nun hart durch: Am Samstag tritt ein Gesetz in Kraft, mit dem die Ausweisung straffällig gewordener Ausländer zum Automatismus wird. Zwingend ist das bei schweren Verbrechen wie etwa Mord und Vergewaltigung, aber auch bei schweren Vermögensdelikten, für die das Strafgesetzbuch mindestens ein Jahr Haft vorsieht.

Die Forderung der nationalkonservativen Schweizerischen Volkspartei (SVP) war bereits 2010 bei einem Referendum von 52,9 Prozent der Schweizer angenommen worden. Die Botschaft auf den Plakaten war so simpel wie einprägsam: Ein weißes Schaf auf der roten Fahne mit dem Schweizer Kreuz befördert ein schwarzes Schaf mit einem Tritt über die Grenze. Dazu in großen Lettern: "Endlich Sicherheit schaffen! JA zur Ausschaffung krimineller Ausländer."

SVP-Plakat: Ein weißes Schaf kickt ein schwarzes Schaf hinaus. (Bild: EPA, thinkstockphotos.de)
SVP-Plakat: Ein weißes Schaf kickt ein schwarzes Schaf hinaus.

Um die konkrete Umsetzung wurde lange gerungen. Ab 1. Oktober ist es nun so weit, ein entsprechendes Gesetz tritt in Kraft. Im Folgenden finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen zu der Maßnahme.

Muss künftig jeder verurteilte Ausländer die Schweiz verlassen?
Fahrraddiebe oder Schwarzfahrer müssen die Gerichte auch künftig nicht aus dem Alpenland verbannen, aber bei schwereren Straftaten, die mindestens ein Jahr Haft nach sich ziehen, haben sie kaum noch einen Entscheidungsspielraum. Bei besonderen Härtefällen sind allerdings Ausnahmen möglich.

Welche Straftaten führen automatisch zur Ausweisungsanordnung?
An erster Stelle nennt das Gesetz Mord und Totschlag sowie weitere schwere Verbrechen, darunter Vergewaltigung und andere Sexualdelikte, Raub und Menschenhandel. Vorgeschrieben sind Ausweisungen auch bei schweren Vermögensdelikten sowie bei Betrug in der Sozialhilfe - etwa bei unrechtmäßigem Bezug von Leistungen - oder bei Steuerbetrug, sofern auf die jeweiligen Delikte ein Jahr Gefängnis oder mehr steht.

Gilt die Ausweisung dann lebenslang?
Zunächst gilt sie für mindestens fünf, höchstens jedoch 15 Jahre. Im Wiederholungsfall kann sie auf 20 Jahre ausgedehnt, bei besonders schweren Verbrechen auch lebenslang verhängt werden.

Warum konnte die SVP keinen totalen Ausweisungsautomatismus durchsetzen?
Das war Gegenstand einer weiteren SVP-Volksintiative. Mit der sogenannten Durchsetzungsinitiative wollte sie erreichen, dass ihre ursprüngliche Initiative von 2010 in ein Gesetz ohne Ausnahmen mündet. Dann hätten Richter bei Ausländerkriminalität überhaupt keinen Spielraum mehr gehabt. Die Durchsetzungsinitiative ging den Schweizern aber zu weit: Sie wurde im Februar mit 58,9 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt.

Wann können Gerichte von einer eigentlich verpflichtenden Ausweisung absehen?
Ausnahmen sind für Ausländer zulässig, die eine "enge Beziehung mit der Schweiz haben" - also zum Beispiel schon viele Jahre dort leben und arbeiten -, sofern eine Strafe von unter zwölf Monaten beantragt wurde. Zudem können Gerichte bei sogenannten Secondos - in der Schweiz geborene Ausländer, die den größten Teil ihres Lebens dort verbracht haben - von der Ausweisung absehen.

Unabhängig davon gibt es eine Schutzklausel für Flüchtlinge. Hier greift das Asylgesetz. Wenn die Ausweisung eines von der Schweiz anerkannten Flüchtlings dazu führen würde, dass sein Leben - zum Beispiel wegen seiner Rasse, Religion oder politischen Anschauungen - bedroht ist, muss sie aufgeschoben werden. Die Behörden müssen dann regelmäßig prüfen, ob die Voraussetzungen für den Aufschub noch gegeben sind. Das entspricht internationalem Recht.

Wie ist die Situation in Österreich?
Innenminister Wolfgang Sobotka hat kürzlich vorgeschlagen, dass die zuständigen Gerichte bereits während des Strafverfahrens eine Aberkennung des Asylanspruches mitprüfen sollen. Eine Liste, für welche Delikte das der Fall sein soll, wird noch ausgearbeitet und soll im Herbst vorgelegt werden.

(Bild: AP/Roland Zak, APA/Robert Jäger)

Aktuell kann in Österreich das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl den Schutzstatus bei Verbrechen mit einem Strafmaß von mehr als drei Jahren - etwa Mord oder vorsätzliche schwere Körperverletzung - aberkennen.

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