"Krone"-Ombudsfrau

“Menschliches Versagen” bei Buchungs-Webseite

Ombudsfrau
04.08.2016 18:00

Für Eltern mit Kind gebucht und auch für Eltern und Kind bezahlt - so steht es auf der Buchungsbestätigung. Ein Familienvater aus Wien musste für einen Kurzurlaub dennoch plötzlich 180 Euro mehr bezahlen. Schuld war ein Missverständnis zwischen einem Mitarbeiter der betreffenden Buchungs-Webseite und dem gebuchten Hotel...

Für vier Nächte hat Martin J. ein Familienzimmer für seine Frau, seinen Sohn und sich in einem Hotel in Oberösterreich über die Buchungs-Webseite booking.com gebucht. Die Kosten dafür betrugen immerhin 1120 Euro. Der Preis sollte laut Buchungsdetails gar für zwei Erwachsene und zwei Kinder gelten. Umso überraschter war Herr J. als das Hotel bei der Anreise 180 Euro zusätzlich von ihm verlangte. "Man erklärte mir, dass die ausgeschriebenen Preise nur für Erwachsene gelten, nicht aber für Kinder. Für diese sei noch extra zu bezahlen", schildert der Familienvater. Seine Beschwerde bei der Buchungs-Plattform brachte ihn auch nicht weiter. Im Kleingedruckten wäre der Hinweis auf die Zusatzkosten zu finden gewesen, teilte man ihm mit.

Das ist schon ein bisserl merkwürdig, da auf der Buchungsbestätigung ganz oben und ganz groß bei Zimmerdetails "zwei Erwachsene, zwei Kinder" angeführt ist. Auf Anfrage der Ombudsfrau hat booking.com den Fall eingehender geprüft. Und - schließlich doch einen Fehler gefunden. Es sei zu einem speziellen Missverständnis zwischen einem Mitarbeiter und dem Hotel gekommen, welches vollständig selbst verantwortlich für die eingestellten Tarife und Bedingungen sei. Das "menschliche Versagen" hätte hier eine kurzzeitige Änderung der Buchungsbedingungen verursacht. Da dies nicht Schuld des Kunden war, wird man die zusätzlichen Kosten nun erstatten. Betroffen sei aber nur diese eine Buchung gewesen.

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