Prozess

Zahnärztin klagt GKK

Kärnten
10.07.2016 19:21

Noch teuer kommen könnte die Kärntner Gebietskrankenkasse ein Prozess mit einer Zahnärztin, die nach 25 Dienstjahren gefeuert worden war. Offenbar nur aufgrund einer Intrige - und daher zu Unrecht, so das Urteil in erster Instanz. Demnach schuldet die Kasse der Medizinerin knapp 150.000 Euro.

Botoxspritzen in der Ordination, Schlafen im Zahnarztsessel, Fußpflegebesuche und ausuferndes Internet-Shopping, während Patienten im Zahnambulatorium warten mussten: Wegen solcher Vorwürfe war eine Zahnärztin vor beinahe zwei Jahren von der GKK entlassen worden.

Jetzt dürfte sich vor Gericht herausgestellt haben, dass von den ungeheuerlichen Anschuldigungen nichts zu stimmen scheint - im Gegenteil: Die Frau hätte 25 Jahre gut gearbeitet, erklärten Zeugen in dem langwierigen Arbeitsprozess.

Auch die Angaben, wonach die Medizinerin teures Ärztematerial für ihre Privatpraxis gestohlen hätte, haben sich für Arbeitsrichterin Karin Scheriau nicht erhärtet, wie sie im Urteil anführt: "Schwund war ständiges Thema aller Ordinationen der GKK. Es hätte exakte Inventuren geben müssen." Da es diese nicht gegeben habe, sei die Entlassung rechtsunwirksam.

Die Kasse beruft gegen diese Entscheidung - zahlen muss sie vorerst aber trotzdem. Rund 150.000 Euro stehen der Ärztin zu; einen Teil hat sie bereits eingeklagt.

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