Unfassbare Tat
Fünfjährige Schweizerin von Schülern vergewaltigt
Damit bestätigte die Behörde am Dienstag entsprechende Medienberichte, unter anderem in der Zeitung „Blick“. Die Tat ereignete sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft bereits Mitte Juni neben einem Parkplatz beim Bahnhof der 1300-Seelen-Gemeinde Rhäzüns.
Buben lockten sie in ein Gebüsch
Von der Misshandlung erfuhren die Behörden nach einer Anzeige der Eltern des Opfers. Wie der „Blick“ berichtete, wurde das Kind von den beiden Buben vom Spielplatz auf einen nahe gelegenen Parkplatz gelockt. Da das Mädchen die Schüler kannte, ging es offenbar ohne Argwohn mit ihnen in ein Gebüsch. Die Kleine erzählte später ihrer Mutter, was passiert war.
Täter werden „jugendpsychiatrisch begutachtet“
Den beiden Tätern drohen nach Schweizer Jugendrecht keine drakonischen Strafen. Staatsanwalt Albert Fausch erklärte, bei Kindern unter 15 Jahren stünden Erziehungsmaßnahmen und nicht „Strafe“ im Vordergrund. Straftaten von unter 15-Jährigen werden in der Schweiz nicht durch das Jugendstrafrecht erfasst, sondern sind Sache der Schulbehörden.
Diese können eine leichte Strafe, wie etwa sechs halbe Tage Arrest, oder einen Schulverweis verhängen. Die beiden Buben gehen seit den Sommerferien nicht mehr in Rhäzüns zur Schule. Der Jüngere wurde im benachbarten Chur eingeschult, der Ältere in einem Therapieheim untergebracht. Beide werden aber nach Angaben der Staatsanwaltschaft „jugendpsychiatrisch begutachtet“.
Behörden registrieren deutliche Zunahme von Sexualdelikten
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft wurde das Mädchen dem juristischen Terminus nach „geschändet“ und nicht vergewaltigt. Eine Schändung läge dann vor, wenn ein urteilsunfähiges Kind - bis etwa sieben Jahre - zum Geschlechtsverkehr gezwungen werde. Schweizer Experten berichten, dass in den vergangenen Jahren eine deutliche Zunahme sexueller Übergriffe durch Kinder oder Jugendliche auf andere Kinder zu beobachten sei. Alarmierend sei, dass die Täter zum Teil sehr jung seien.
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