Ein Irrglaube:

“Auf meinem Grund kann ich machen was ich will!”

Steiermark
06.06.2016 15:13

Fassungslosigkeit herrscht in Niklasdorf: Dort hat, wie berichtet, ein Betrunkener bei Schießübungen auf seinem Grundstück Storch Hubsi auf dem benachbarten Haus in seinem Horst tödlich getroffen. Immer wieder erregen Menschen, die in ihrem Garten herumballern, die Gemüter der Nachbarn. Aber was ist nun erlaubt?

Große Trauer herrscht in Niklasdorf um Storch Hubsi, der gemeinsam mit seinem Weibchen drauf und dran war, drei Jungtiere in einem Horst auf einem Bauernhaus großzuziehen. Auf dem benachbarten Grundstück schoss ein Betrunkener (42) vorerst noch auf Zielscheiben - und schlussendlich auch auf die streng geschützten Tiere. Storch Hubsi wurde tödlich getroffen, die Kleinen wurden bei Storchenvater Helmut Rosenthaler in Tillmitsch untergebracht. Die Storchenmutter trauert indes zutiefst um ihre Familie.

Immer wieder hört man von Unbelehrbaren, die auf ihrem Grundstück mit Waffen hantieren, wahllos herumballern und auf Vögel schießen. Oft meinen sie auch, im Recht zu sein: "Auf meinem Grundstück kann ich tun und lassen was ich will - das glauben viele Menschen", sagt Jürgen Siegert, Vorstand in der Steirischen Jägerschaft. "Dem ist natürlich nicht so", berichtigt er den Irrglauben. Laut dem Experten dürfen im eigenen Garten zwar Schießübungen mit Luftdruckgewehren durchgeführt werden, "aber ausschließlich auf Zielscheiben und ohne Mensch oder Tier zu gefährden!" Sobald sich der Nachbar beeinträchtigt fühlt, kann es Konsequenzen geben. Deswegen empfiehlt Siegert, das Training in einen geeigneten Raum in den Keller oder auf den Dachboden zu verlegen.

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