Tschick-Urteil
“Light” darf nicht auf US-Zigaretten stehen
Die Tabak-Konzerne haben nach Auffassung der Richterin seit Jahrzehnten die Bürger irregeführt und die Öffentlichkeit über die Gefahren des Rauchens getäuscht. Die Unternehmen müssten nun Nichtraucherprogramme bezahlen und die Öffentlichkeit über die Suchtgefahren von Tabak informieren.
Der Prozess behandelte eine Klage der US-Regierung, die vor dem Zivilgericht von den Tabakkonzernen eine Zahlung von zehn Milliarden Dollar (7,7 Milliarden Euro) verlangte. Die Richterin betonte, dass sie die Industrie nicht zur Zahlung von Milliarden verpflichten könne. Die Tabakindustrie müsse aber in Anzeigen in Zeitungen und auf Webseiten "berichtigende Erklärungen" über die Gefahren und Folgen des Rauchens machen.
Zudem ordnete sie an, das künftig Bezeichnungen wie "light", "ultra-light" oder "mild" nicht mehr verwendet werden dürften. Es sei nachgewiesen, dass diese Zigaretten nicht ungefährlicher seien als die regulären.
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