Bezirksgericht

Burschenschafter ausgeladen, nun folgt Nachspiel

Tirol
14.04.2016 16:38

Waren die Stadt Innsbruck und die Messegesellschaft berechtigt, die Deutschen Burschenschafter trotz bestehenden Vertrages plötzlich von der Messehalle "auszuladen"? Dieser Vorfall vom November 2013 beschäftigte gestern das Bezirksgericht Innsbruck. Ins Spiel kommen könnte das Antidiskriminierungsgesetz.

Unter der Federführung der Innsbrucker Burschenschaft Brixia wollte der Dachverband in der Messehalle sein Treffen abhalten. Nach einer öffentlichen Debatte sorgte Bürgermeisterin Christine Oppitz-Plörer für die "Ausladung" der rechten Akademiker, die trotz geschlossenem Vertrag plötzlich ohne Saal dastanden. Und deshalb sogar einen Protestzug durch Innsbruck machten. Nun klagte die Brixia die Stadt und die Innsbrucker Stadtchefin.

Ein Verstoß gegen das Diskriminierungsgesetz?

Argument von Burschenschafter-Anwalt Markus Abwerzger: Mit der "Ausladung" sei gegen das Tiroler Antidiskriminierungsgesetz verstoßen worden. Deshalb, weil hier eine gesellschaftliche Gruppe aufgrund der politischen Ausrichtung abgelehnt worden sei. Albert Heiss, Rechtsvertreter der Stadt, will in der "Ausladung" kein rechtswidriges Verhalten sehen. Und: Eher müsse die Messegesellschaft geklagt werden, denn Oppitz-Plörer habe gar kein Weisungrecht.

Klage muss erst geprüft werden

Diesen Aspekt muss die Richterin nun zunächst prüfen. Und ebenso die generelle Frage klären, ob die Brixia nach dem Antidiskriminierungsgesetz überhaupt klagsberechtigt ist. Die Bürgermeisterin (derzit in der Partnerstadt Grenoble) fehlte beim Prozess unentschuldigt. Die Richterin rügte dies, denn der Termin stehe seit zwei Monaten fest und jeder müsse seine Verpflichtungen einteilen.

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