Die Steyrer Boa muss jemandem ausgekommen sein. Die Haltung dieser Tiere ist meldepflichtig, allerdings gibt es eine hohe Dunkelziffer. Bei dieser Boa handelt es sich noch um ein Baby, höchstens zwei Monate alt und 35 Zentimeter lang. „Die kann derzeit höchstens eine Heuschrecke erwürgen“, schmunzelte auch Schlangenexperte Hans Esterbauer aus Steyr.
Nur einen Tag später entkam eine weitere Würgeschlange aus ihrem Terrarium und erschreckte spielende Kinder in Neufelden: An der Badergasse hatte sich ein 80 Zentimeter großer Tigerpython im Kanalschachtdeckel verwickelt. Hier konnte die Besitzerin ausgeforscht werden - sie kann sich nicht erklären, wie es ihrem ungewöhnlichen Haustier gelungen ist, auszubüxen.
Für die Haltung exotischer Wildtiere wie die bis zu 4,5 Meter lange Boa Constrictor (Abgottschlange) oder den fast doppelt so großen Tigerpython braucht man in Oberösterreich die Bewilligung von Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat. Je nach Tierart gibt es Vorgaben, deren Erfüllung von der Behörde überprüft wird. Wer gefährliche Tiere wie Giftschlangen als Hausgenossen möchte, braucht seit 1. Jänner 2005 noch eine Genehmigung von der Gemeinde. Allerdings dürfte es viele illegale Exoten geben.
Foto: "Krone"
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