Buben versteckt

Mann muss wegen Kindesentführung 6 Monate in Haft

Österreich
04.03.2016 11:10

Fast zwei Monate lang hat ein 57-jähriger Burgenländer seinen Sohn und dessen Freund, nachdem er die beiden aus dem Kinderdorf abgeholt hatte, bei sich versteckt. Unter anderem wegen Kindesentführung musste er sich deshalb am Freitag vor Gericht verantworten. Der Mann erschien allerdings nicht. Er wurde in Abwesenheit zu 18 Monaten Freiheitsstrafe - sechs Monate davon unbedingt - verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Im September des Vorjahres bat die Polizei via Medien um Mithilfe, da zwei Burschen im Alter von zwölf und 14 Jahren aus dem Kinderdorf in Pöttsching im Bezirk Mattersburg verschwunden waren. Etwa zwei Monate später kehrten sie "wohlbehalten", wie es damals hieß, wieder zurück. Zum Verbleib wurden damals keine Angaben gemacht.

Kinder nach Rückkehr völlig verwahrlost
Nun stellte sich vor Gericht heraus, dass die Kinder keineswegs wohlbehalten, sondern vielmehr völlig verwahrlost waren. Vorangegangen war die Scheidung des 57-Jährigen, die bis zum heutigen Tag nicht rechtskräftig ist. Der 14-jährige Sohn des Angeklagten wollte mit einem Freund aus dem Kinderdorf ausreißen und rief seinen Vater an. Der meinte zwar zunächst, dass es für ihn "blöd ausgehen" könnte, wenn er sie abholen würde, stieg schlussendlich aber doch ins Auto und holte die Burschen ab.

Sohn von Vater instrumentalisiert
Nach einer Nacht bei der Oma brachte er sie zu sich ins Haus im Bezirk Oberpullendorf, wo die Buben die ganze Zeit über täglich die gleiche Kleidung trugen, die laut dem 14-Jährigen nie gewaschen wurde. Die Kinder vertrieben sich mit Fernschauen und Computerspielen die Zeit. "Es war meine Idee, dass wir abgehaut sind", sagte der Sohn des Angeklagten vor Gericht. Der Papa habe ihm gesagt, wenn er wolle, dass er nach Hause (zum Vater, Anm.) komme, "soll ich länger versteckt bleiben". Außerdem habe er ihm unter anderem gesagt, "dass ich der Mama schreiben soll, dass ich erst dann zurückkomme, wenn sie sich nicht scheiden lässt". Weiters soll der 57-Jährige dem Buben aufgetragen haben, er solle seiner Mutter schreiben, "dass sie dich sofort rausholen soll, sonst bringst du dich um", trug Richter Wolfgang Rauter vor.

Trotz mehrmaliger Kontrollen der Polizei wurden die Burschen erst Mitte November "durch reinen Zufall" aufgegriffen. Wenn die Beamten vor der Wohnungstür standen, "haben wir uns versteckt oder ruhig verhalten", schilderten die beiden Ausreißer. Der Zustand des Zwölfjährigen sei so schlimm gewesen, dass er danach ins Spital musste. "Dort wurde er zunächst einmal gebadet. Das Auto hat noch tagelang wegen der ungewaschenen Kleidung, die er trug, gestunken", berichtete die Leiterin des Kinderdorfes.

Richter: "So handelt ein liebevoller Vater nicht"
Laut Staatsanwältin wollte der Vater nur Druck ausüben, damit es nicht zur Scheidung komme. Richter Rauter sprach in seiner Urteilsbegründung von einem "besonders krassen Ausmaß" an vernachlässigter Obsorge. "So handelt ein liebevoller Vater, der aus Sorge die Kinder mitnimmt, nicht." Dem 57-Jährigen sei aus seiner Sicht das Schicksal seiner Kinder "relativ wurscht". Die Staatsanwältin verzichtete auf Rechtsmittel, dem Angeklagten wird das nicht rechtskräftige Urteil schriftlich zugestellt.

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