Rund eine halbe Milliarde Schaden und 13.000 erboste Anleger - das ist alles, was vom Kärntner Finanzhaus AvW übrig blieb. Jahrelang haben Opfer versucht, über ein Amtshaftungsverfahren auch von der Republik Geld zu bekommen. Damit schaut es aber schlecht aus: Das Berufungsgericht wies die Klage überraschend strikt ab!
Einst galt Wolfgang Auer von Welsbach - den adeligen Namen hatte sich der Kärntner selbst zugelegt - als Finanzgenie vom Wörthersee: Auch viele Prominente aus Sport, Politik und Wirtschaft haben ihm ihr Geld anvertraut, da er konkurrenzlos hohe Zinsen versprach. Mittlerweile sitzt Auer rechtskräftig wegen Betrug verurteilt für acht Jahre hinter Gittern, von seinem Investmenthaus ist nur ein hoher Schuldenberg übrig. Den die Republik hätte mitabtragen helfen müssen, wenn es nach Anlegeranwälten gegangen wäre.
Sie versuchen seit Jahren, eine Amtshaftung nachzuweisen. Die Finanzmarktaufsicht (zuvor BWA) hätte Auer rechtzeitig stoppen müssen, ist ihr Argument. Verdachtsmomente hätte es genügend gegeben, dass der Kurs der AvW-Genussscheine manipuliert war. Das aktuelle Urteil des OLG Wien ist da nun ein herber Rückschlag. Dieses gibt der Berufung der Republik durch die Finanzprokuratur statt und hat die Klage zur Gänze abgewiesen: Jahrelang hätten Wirtschaftsprüfer die AvW-Bilanzen uneingeschränkt testiert - "die Aufsichtsbehörden durften diesen vertrauen". Zudem hätte Auer nach Problemen mit der Aufsicht in Österreich seine Geschäfte an die Frankfurter Börse verlegt, wo es ebenfalls keine Beanstandungen gab.
Fazit des Richters: "Wie minimal die Chancen der Geschädigten sind, tatsächlich Schadenersatz vom Täter eines derart groß angelegten Betruges zu erlangen, ist bekannt."


















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