Wegen Mordversuchs ist ein 37-jähriger Pensionist am Freitag am Landesgericht Feldkirch zu einer zehnjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann im Mai vergangenen Jahres seine damalige Lebensgefährtin töten wollte, indem er die gemeinsame Wohnung anzündete. Der Angeklagte bestritt eine Tötungsabsicht bis zuletzt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, Geschirrtücher auf der heißen Herdplatte verbrannt zu haben, um so ein großes Feuer zu entfachen. Anstelle von Flammen schlug dem 37-Jährigen jedoch starker Rauch entgegen. Seine damalige Lebensgefährtin, die in einem Nebenzimmer schlief, erwachte rechtzeitig. "Jetzt können wir wenigstens gemeinsam sterben", soll der 37-Jährige laut Aussage seiner gleichaltrigen Ex-Partnerin in dem Moment gesagt haben.
Sie sei vom Bett aufgesprungen, habe das Fenster aufgerissen und den Brand gelöscht, erzählte die Frau vor Gericht. Ihre geistesgegenwärtige Reaktion rettete der 37-Jährigen das Leben, denn gemäß der Expertise von Gerichtsmediziner Walter Rabl hätten die Reizgase zum baldigen Tod geführt. Von gemeinsamem Sterben sei nie die Rede gewesen, betonte sie.
Sachverständiger widerlegt "Missgeschick"
Der Angeklagte seinerseits gab an, sich nicht erinnern zu können, und sprach von einem Missgeschick. Sowohl er als auch seine ebenfalls pensionierte Ex-Freundin sind tief im Drogenmilieu verstrickt. An jenem Maitag hätten bereits beide je einen Sechserträger Bier sowie Drogenersatzmedikamente intus gehabt. Er müsse an den Herd angestoßen sein und ihn damit unabsichtlich eingeschaltet haben, sagte der Angeklagte. Dieser Darstellung widersprach jedoch ein Sachverständigen-Gutachten. Demnach sei es unmöglich, drei Herdplatten gleichzeitig zu aktivieren.
Mit Sicherheit habe er niemanden töten wollen, unterstrich der Angeklagte. Er habe sich mit der Frau gut verstanden. Die Staatsanwaltschaft hingegen ging davon aus, dass der Mann sowohl die 37-Jährige als auch sich selbst töten wollte. Der Mann hat bereits mehrere Suizidversuche hinter sich.
Nach eingehender Beratung waren sich die Laienrichter sicher: Der 37-Jährige wollte seine damalige Freundin umbringen. Das Strafmaß wurde mit zehn Jahren festgelegt. Als Milderungsgründe nannte das Gericht die eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit des 37-Jährigen zum Tatzeitpunkt - der Mann war betrunken - sowie den Umstand, dass es beim Versuch blieb. Erschwerend wirkten sich für den Angeklagten seine Vorstrafen aus. Einen Freispruch gab es für den 37-Jährigen hingegen zum Anklagepunkt der versuchten Brandstiftung. Eine Begründung dazu blieb aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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