Vor Gericht

Nobelhotelier angeblich in Bordellaffäre verwickelt

Österreich
29.06.2006 21:21
Drei Frauen und drei Männer drücken die Anklagebank in Innsbruck: Ihnen wird von der Staatsanwaltschaft Zuhälterei, Menschenhandel und Förderung der Prostitution vorgeworfen. Unter ihnen befindet sich einer, der so gar nicht ins Bild zu passen scheint: Der Ischgler Nobelhotelier Günther A. (58). In seinem Haus soll ein Geheimbordell betrieben worden sein.

Die Hauptangeklagten sind die Innsbrucker Wolfgang B. (50) und Robert F. (45), beide in der Tiroler Rotlichtszene bestens bekannt. Gemeinsam mit ihnen müssen sich auch drei Frauen, zwei Tirolerinnen und eine Brasilianerin, vor Gericht verantworten.

Das größte Interesse gilt aber dem sechsten Angeklagten, Günter A.: In seinem Ischgler Nobelhotel soll es in einem Massagesalon zu weit mehr als harmlosen Massagen gekommen sein. Der Beschuldigte vor Richter Peter Friedrich: "Davon hatte ich keine Ahnung. Ich habe das erst durch Polizeiermittlungen erfahren."

Zum Ischgler Massagesalon befragt, meint Mitangeklagter Wolfgang B.: A. hätte bei ihm einmal einen ordentlichen Wirbel geschlagen, als der Vorwurf der Prostitution in seinem Haus laut wurde. Man hätte sogar das ganze Personal auswechseln müssen.

Aber auch eine weitere Aussage der Innsbrucker Rotlichtgröße ließ aufhorchen: "Wäre A. nicht so gierig gewesen, wäre er heute nicht auf der Anklagebank." Das bezog sich darauf, dass der Hotelier angeblich, als er glaubte, um ihm zustehende Einnahmen geprellt worden zu sein, einen neuen Türsteher beim Massagesalon postierte.

Dieser musste von jedem Kunden 120 Euro kassieren. 60 davon erhielt das Mädchen, die anderen 60 gingen an das Hotel. "Doch auch der Türsteher sah lieber auf seine eigene Tasche", kann sich Wolfgang B. ein Schmunzeln nicht verkneifen.

Im Übrigen geben die Mitangeklagten des Hoteliers durchaus zu, im Rotlichtmilieu tätig gewesen zu sein. Doch von Zwang oder gar Menschenhandel sei absolut keine Rede gewesen. Die Frauen, meist Einheimische, hätten sich alle freiwillig gemeldet. Bei der nächsten Prozessrunde kommen dann Zeugen zu Wort.

Von Werner Kriess

Symbolbild, Foto: Martin Jöchl

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