Gefahr vs. Brauchtum

Feuerwerk jetzt auch in ganz Tirol verboten

Österreich
30.12.2015 13:46

Das Silvesterfeuerwerk ist in Österreich gelebtes Brauchtum einerseits, aber auch stets ein Risikofaktor, wenn es etwa um die damit verbundene Brandgefahr geht. In Tirol besteht aufgrund der extremen Trockenheit derzeit massive Brandgefahr. Daher wurden Privatfeuerwerke vom Land nun untersagt. Auch in etlichen Kärntner Gemeinden, in Oberösterreich und der Steiermark wurden bereits solche Verbote erlassen.

"Der Ansturm speziell auf die Feuerwerksbatterien ist groß", verrät "Stoni" vom Verkaufscontainer vor dem XXXLutz in Neu-Rum. "Im Schnitt geben unsere Kunden 50 bis 70 Euro aus. Einige zahlen auch 200 Euro." Angeboten werden pyrotechnische Artikel der Kategorie F 1, die auch Kinder ab 12 Jahren kaufen können, sowie Raketen der Kategorie F 2 (ab 16 Jahren).

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Zwei Tage vor Silvester haben gestern die Stadt Innsbruck und alle anderen Bezirkshauptmannschaften nun aber via Verordnung ein allgemeines Verbot für private Feuerwerke (ab Kategorie F2) sowie offenes Feuer erlassen. "Die Verordnung gilt in den Waldgebieten sowie in deren Gefährdungsbereichen wie sonnenbeschienenen Hängen", heißt es von Seiten des Landes.

Erlaubt seien weiterhin Sternspritzer, Knallerbsen oder Tischfeuerwerke. "Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis, dass die Sicherheit an vorderster Stelle stehen muss", meint dazu Landeshauptmann Günther Platter.

Verbot in über 30 Kärntner Gemeinden
In allen Bezirken Kärntens mit Ausnahme von Klagenfurt Stadt ist ein Verbot von Feuerwerken im Wald und in Waldnähe ausgesprochen worden. Das Land Kärnten riet am Mittwoch dazu, sich vor dem Abschießen von Feuerwerksraketen zu erkundigen, ob das überhaupt erlaubt ist - in mehr als 70 Gemeinden wurden nämlich generelle Feuerwerksverbote ausgesprochen.

Doch auch, wenn in einer Gemeinde das Abschießen von Silvesterraketen erlaubt ist, ist Vorsicht geboten. Grund für die Maßnahme ist die extreme Trockenheit - vielerorts hat es seit mehr als zwei Monaten nicht geregnet oder geschneit.

7270 Euro Strafe drohen in Oberösterreich
Per Verordnung ist es derzeit auch in den trockeneren Gebirgsbezirken von Oberösterreich (Gmunden, Kirchdorf und Steyr-Land sowie im Bezirk Braunau am Inn) verboten, im Wald und im daran angrenzenden Gefährdungsbereich Feuerwerkskörper zu verwenden, Feuer zu entzünden oder zu rauchen. Der oberösterreichische Agrarlandesrat Max Hiegelsberger machte am Mittwoch darauf aufmerksam, dass bei Übertretungen empfindliche Strafen von bis zu 7270 Euro oder bis zu vier Wochen Haft drohen.

Waldbrandgefahr auch in steirischen Bezirken
Gleich in acht von 13 steirischen Bezirken inklusive Graz ist in den vergangenen Tagen die sogenannten Waldbrandverordnung in Kraft getreten. Sie verbietet offenes Feuer im Nahebereich von Wiesen und Wäldern. Damit sind auch Silvesterraketen zum Jahreswechsel vor allem auf Südlagen nahe von Forstbeständen tabu, erklärte Landesforstdirektor Michael Luidold am Mittwoch.

Die Verordnung wurde für alle Bezirke mit "Berggebieten" ausgerufen und umfasst Liezen, Murtal, Murau, Leoben, Bruck-Mürzzuschlag, Voitsberg, Weiz und Hartberg-Fürstenfeld. Verboten ist demnach das Rauchen und Hantieren mit offenem Feuer, die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen und jegliches Feuer in allen Waldgebieten und Gefährdungsbereichen wie etwa am Waldrand. Ein Sicherheitsabstand von 200 Metern ist laut Luidold angebracht. Die Strafe kann auch hier bis zu 7270 Euro ausmachen.

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