Mit neuer Grundlage
Übetragung von Fluggastdaten beibehalten
Der EuGH hatte geurteilt, dass die Beschlüsse von Ministerrat und Kommission zu den Fluggastdaten rechtswidrig sind. Sie beruhten auf Bestimmungen zum EU-Binnenmarkt. Das sei unzulässig, weil es im Kern um Fragen der Strafverfolgung gehe.
Frattini will dem Ministerrat nun vorschlagen, die Vereinbarung auf Artikeln zur Justiz- und Innenpolitik neu zu gründen. Wenn der Rat dem am Donnerstag im Grundsatz zustimme, könnte der Text bis zum Sommer ausgearbeitet und im September verabschiedet werden, hieß es.
Die von den USA verlangte Datenübermittlung selbst ist aus Sicht der Kommission nicht in Frage gestellt. "Der EuGH hat nichts gesagt zum Inhalt", betonte Laitenberger. Das Europäische Parlament, das vor dem EuGH geklagt hatte, will zwar eine Verschärfung des Datenschutzes erreichen. Bei der Änderung, wie Frattini sie anpeilt, wären die Abgeordneten aber außen vor: Für weite Teile der Innen- und Justizpolitik sind allein die Mitgliedstaaten zuständig.
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