Mit neuer Grundlage

Übetragung von Fluggastdaten beibehalten

Ausland
31.05.2006 14:25
Die EU-Kommission will die umstrittene Übermittlung von Fluggastdaten an die USA beibehalten. Um Einwände des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen das Abkommen auszuräumen, möchte EU-Justizkommissar Franco Frattini jedoch eine neue Rechtsgrundlage schaffen. Einen entsprechenden Vorschlag wird Frattini den Justizministern der 25 EU-Staaten bei deren Treffen in Luxemburg am Donnerstag machen. In jedem Fall würden die Fluggesellschaften weiterhin die US-Behörden vor Abflug mit bis zu 34 Angaben pro Passagier versorgen.

Der EuGH hatte geurteilt, dass die Beschlüsse von Ministerrat und Kommission zu den Fluggastdaten rechtswidrig sind. Sie beruhten auf Bestimmungen zum EU-Binnenmarkt. Das sei unzulässig, weil es im Kern um Fragen der Strafverfolgung gehe.

Frattini will dem Ministerrat nun vorschlagen, die Vereinbarung auf Artikeln zur Justiz- und Innenpolitik neu zu gründen. Wenn der Rat dem am Donnerstag im Grundsatz zustimme, könnte der Text bis zum Sommer ausgearbeitet und im September verabschiedet werden, hieß es.

Die von den USA verlangte Datenübermittlung selbst ist aus Sicht der Kommission nicht in Frage gestellt. "Der EuGH hat nichts gesagt zum Inhalt", betonte Laitenberger. Das Europäische Parlament, das vor dem EuGH geklagt hatte, will zwar eine Verschärfung des Datenschutzes erreichen. Bei der Änderung, wie Frattini sie anpeilt, wären die Abgeordneten aber außen vor: Für weite Teile der Innen- und Justizpolitik sind allein die Mitgliedstaaten zuständig.

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