41.400 Euro Geldstrafe und 18 Monate bedingt lautete vergangene Woche am Montag das Urteil für Fritz Böhm, das dieser äußerlich ruhig entgegennahm. Am Mittwoch aber wurden
die Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung an das Landesgericht Linz abgeschickt, wie sein Verteidiger Wolfgang Brandstetter bestätigt. Wobei sich der Bürgermeister wunderte, dass er, so wie übrigens jeder Angeklagte, innerhalb von drei Tagen eine Entscheidung fällen musste, ohne das schriftliche und detaillierte Urteil in Händen zu halten.
Springender Punkt für den Einspruch Böhms ist die Verurteilung wegen Amtsmissbrauchs, also sein erhöhter Bürgermeisterbezug. Böhm ist noch immer überzeugt, dass es sich bei der Bezügeverordnung um eine Kann- und keine Muss-Bestimmung handelt und hat in dieser Causa, unabhängig vom Strafgericht, auch den Verwaltungsgerichtshof angerufen: „Wenn jetzt der Verwaltungsgerichtshof entscheidet, dass es eine Kann-Bestimmung ist, basiert das Urteil auf einer falschen Grundlage.“
Einen weiteren Aspekt bringt sein Verteidiger ins Rennen. „Böhm wurde verurteilt, weil er sich auf die Rechtsauffassung von Experten verlassen hat. Der Gesetzgeber setzt aber beim Amtsmissbrauch die Wissentlichkeit voraus. Und die liegt unserer Meinung nach nicht vor“, so Anwalt Wolfgang Brandstetter.
Foto: Chris Koller
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