Event macht Hoffnung
Nach Ansicht des Generalanwaltes hindert die Entscheidung der EU-Kommission, mit der die Angemessenheit des Schutzes personenbezogener Daten in den Vereinigten Staaten festgestellt wird, die nationalen Behörden nicht daran, die Übermittlung der Daten europäischer Nutzer von Facebook an Server, die sich in den Vereinigten Staaten befinden, auszusetzen.
Schrems zeigte sich in einer ersten Stellungnahme erfreut über die Entscheidung des Generalanwalts: "Es scheint, als könnte sich die jahrelange Arbeit ausgezahlt haben. Nun müssen wir hoffen, dass die EU-Richter der Ansicht des Generalanwalts im Prinzip folgen werden."
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