„Rein rechtlich hätten wir auch den Schiele nicht hergeben müssen“, meint Bürgermeister Dr. Franz „Lentos“ Dobusch, weil die Stadt in allen Fällen nur Rechtsnachfolger sei, ihre Kunstwerke „im guten Glauben“ erworben hätte: „Aber es gibt auch die moralische Komponente, dass die öffentliche Hand mit geraubten Kulturgütern nichts zu tun haben will.“
Bilder nicht von Nazis gestohlen
Bei Lesser Urys „Näherin“ und Egon Schieles „Krumau“ wären die Erbansprüche berechtigt gewesen, bei weiteren Restitutionsforderungen aber unklar: Oskar Kokoschkas „Alter Herr“ sowie Lovis Corinths „Othello“ und „Blick aus dem Atelierfenster“ bleiben im Lentos, weil diese drei Bilder nicht von den Nazis gestohlen, sondern schon in den 20er-Jahren von Museen erworben worden waren. Nach dem „Fall Adele“ hätten nur Trittbrettfahrer in Linz ihr Glück versucht, meint Magistratsdirektor Prof. Dr. Erich Wolny.
Er verhandelt jetzt mit dem Wiener Anwalt Dr. Alfred Noll über den Klimt, dessen Kauf der damalige Magistratsdirektor Oberhuber 1952 abgelehnt hatte: „Jüdischer Besitz! Vorbehalt bis Klärung“, notierte einst der höchste Beamte, doch der Sammler Wolfgang Gurlitt konnte 1956 die Bedenken zerstreuen, die jetzt wieder auftauchten. Bisher ohne Beweise.
Foto: Lentos













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