Ohne Kenntnis aller Akten und Unterlagen sei die Erfüllung der Kontrollfunktion des Untersuchungsausschusses nicht möglich, so der VfGH-Präsident. Die Verantwortung zur Wahrung des Datenschutzes bei der Verwendung der Akten trage aber das Parlament.
Finanzministerium lieferte geschwärzte Akten
Der VfGH hatte auf Antrag des Finanzministeriums und des U-Ausschusses geprüft, ob Akteninhalte unter Berufung auf das Bankgeheimnis oder den Datenschutz geschwärzt werden dürfen. Der nunmehrige Richterspruch beruht auf vier geschwärzten Unterlagen, dem U-Ausschuss waren vom Finanzministerium - mit Verweis auf das Bankgeheimnis - freilich zahlreiche geschwärzte Akten geliefert worden.
Dies sei eine "wichtige Entscheidung, weil der VfGH erstmals nach der U-Ausschussreform im Rahmen seiner "neuen Zuständigkeit" entschieden habe, so Holzinger. Die Streitfrage, ob Akten-Schwärzungen erlaubt seien, habe "die politisch interessierte Öffentlichkeit beschäftigt". Er sei stolz, dass der Verfassungsgerichtshof "diese schwierige verfassungsrechtliche Frage in sehr kurzer Zeit" bearbeitet habe.
Sollte es künftig zu Streitigkeiten kommen, ob Akten und Unterlagen vom Gegenstand der Untersuchung umfasst sind, entscheidet zunächst das Organ, von dem Akten angefordert werden, im Streitfall dann der Verfassungsgerichtshof, so Holzinger.
Kogler: Entscheidung "Sieg der Vernunft"
Der Grünen-Vertreter im Hypo-U-Ausschuss, Werner Kogler, zeigte sich nach Bekanntgabe sichtlich zufrieden mit der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes. Es sei "ein Sieg der Vernunft und des Hausverstandes". Nun werde man wirklich Transparenz im U-Ausschuss haben.
Auch Nationalratspräsidentin Doris Bures zeigte sich über die "inhaltlich klare Entscheidung" des Verfassungsgerichtshofes über die Unzulässigkeit von Schwärzungen seitens des Finanzministeriums erfreut: "Durch die klare Entscheidung des VfGH sind die rechtlichen Bedingungen für eine lückenlose Aufklärungsarbeit gegeben. Inhaltlich ist die Entscheidung des Höchstgerichts selbstverständlich von allen zu respektieren."
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.