"Die Transparenz der Leasingangebote ist mangelhaft", so AK- Konsumentenschützer Glatz am Donnerstag. Zahlungen an die Leasingfirma seien gewöhnlich zu Vertragsbeginn Eigenleistungen wie Depot- und/oder eine Anzahlung und einmalig verrechnete Bearbeitungsspesen, weiters die laufende Leasing-Rate sowie ein möglicher vereinbarter Restwert am Laufzeitende.
Wenn diese Preisinformation der Gesamtbelastung wegfällt, tappt der Leasing- Nehmer im Dunklen, so der AK-Konsumentenschützer. Denn die Angabe der Gesamtbelastung beinhalte auch die Zinsen- und die Spesensumme, die an die Leasing-Gesellschaft während der Laufzeit zu zahlen sei. Auch Null-Prozent-Leasings, in dem eine 1-prozentige Bearbeitungsgebühr angeführt sei, sei für den Konsumenten nicht kostenlos.
Mehr Transparenz gefordert
Die AK fordert daher, dass Angebote für Leasing-Nehmer transparenter sei sollten. Konsumenten sollten einen Angebotsvergleich nach der Höhe der Gesamtbelastung einholen, rät die AK. Weiters sollten Leasing-Sonderangebote wie Null-Prozent-Leasing genau geprüft werden.
Besonderes Augenmerk sollte den Verbraucherschützern zufolge auf den Basispreis der Finanzierung gelegt werden, nämlich ob der Listen- oder Kaufpreis angegeben ist, sowie auf allfällige Bearbeitungsgebühren. Eine vorzeitige Vertragsauflösung - Diebstahl oder Totalschaden - könne zu groben finanziellen Nachteilen führen. Auch sollte ein etwaiges Andienungsrecht im Vertrag - die Verpflichtung zum Ankauf des Fahrzeuges zu Vertragsende zum vereinbarten Restwert - mitbedacht werden, wie auch versicherungstechnische Fragen.
Foto: CHRIS KOLLER
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