Germanwings-Absturz

Bis zu 1,5 Mio. Euro Schadenersatz pro Passagier

Ausland
19.04.2015 16:36
Nach der Trauerfeier für die 150 Germanwings-Toten tritt die Aufarbeitung der Katastrophe mit der Diskussion über Schadensersatz für die Hinterbliebenen in eine neue Phase. Bei einer Klage in den USA, die derzeit erwogen wird, könnte die Höhe der Zahlungen am Ende bei ein bis eineinhalb Millionen Euro pro Passagier liegen, erklärte der Rechtsanwalt Elmar Giemulla, der nach eigenen Angaben die Familien von mehr als 20 Absturzopfern vertritt, am Sonntag.

"Die Opferfamilien brauchen sehr viel Geld, um ihr weiteres Leben zu gestalten ohne den Menschen, der verloren gegangen ist", sagte auch Opferanwalt Christof Wellens im Fernsehsender Phoenix. "Für die Angehörigen ist eine angemessene, ja hohe Entschädigung sehr wichtig. Sie ist eine Stütze für die Familie im Alltag." Im Fall einer Familie, die er vertrete, hätten fünf Kinder die Eltern verloren.

Schuldfrage: "Lufthansa in voller Weise verantwortlich"
Die Schuldfrage ist nach seiner Ansicht ohnehin "eindeutig geklärt". Bei einem vorsätzlichen Absturz, herbeigeführt durch den Co-Piloten, sei die Sachlage klar. "Lufthansa ist für von ihr eingesetztes Personal in voller Weise verantwortlich", sagte Wellens, der nach eigenen Angaben 15 Opfer-Familien mit mehr als 60 Angehörigen zivilrechtlich vertritt.

Er habe bisher kein Wort vernommen, dass man dies aufseiten von Lufthansa anders sehe. Im Gegenteil: Die Airline habe sich zu ihrer Verantwortung bekannt. Man werde nun sehen müssen, ob sie Wort halte. Etwaige Versäumnisse, etwa beim Umgang mit der Erkrankung des Co-Piloten, spielten allenfalls noch am Rande eine Rolle, so Wellens.

Anwalt will auch "emotionalen Schadenersatz" erstreiten
Anwalt Giemulla plant den Gang vor ein US-Gericht, falls die Lufthansa den Angehörigen bei den demnächst beginnenden Gesprächen über einen Schadenersatz nicht genug entgegenkommen. Sein Ziel sei es, für die Hinterbliebenen auch einen "emotionalen Schadenersatz" zu erstreiten - was das deutsche Recht eigentlich nicht vorsehe. Die Höhe der Zahlungen könne deshalb am Ende durchaus bei ein bis eineinhalb Millionen Euro pro Passagier liegen.

Falls die Lufthansa sich hier nicht kompromissbereit zeige, seien seine Mandanten deshalb gezwungen, "sich unter den Schutz einer fremden Rechtsordnung zu stellen". Die US-Justiz werde sich ohnehin mit dem Absturz befassen, da es auch US-amerikanische Opfer geben, sagte Giemulla weiter. Nach der US-amerikanischen Rechtstradition sei es in solchen Fällen möglich, auch die Fälle von Bürgern anderer Nationalitäten zu verhandeln - besonders dann, wenn die Abweichungen in der Rechtsordnung groß seien. Ob dies geschehe, liege allerdings im Ermessen des Richters.

Die Germanwings-Maschine war am 24. März in den französischen Alpen zerschellt, 150 Menschen starben. Der Co-Pilot brachte das Flugzeug bewusst zum Absturz. Der Mann hatte laut Ermittlern 2009 eine schwere Depression und war suizidgefährdet, er unterbrach damals seine Pilotenausbildung. Die Depression galt schließlich als abgeklungen und er setzte seine Ausbildung fort. Danach wurde ihm mehrmals volle Flugtauglichkeit attestiert.

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