Steuerreform 2016

Wie man der Finanz noch ein Schnippchen schlägt

Wirtschaft
21.03.2015 08:06
Die Steuerreform bringt ab Jänner auch Verschlechterungen. Wer jetzt handelt, kann sich Vorteile sichern. Die "Krone" erklärt, wie Sie der Finanz jetzt noch schnell ein Schnippchen schlagen können.

Schaut man nur auf den Lohn- bzw. Einkommensteuertarif, dann werden die meisten Österreicher von der Reform ab kommendem Jänner profitieren. Wie immer gibt es jedoch im "Kleingedruckten" einige Neuerungen, die Mehrkosten, teils aber sogar Zusatzvorteile gegenüber jetzt bedeuten. Wer sich heuer noch darauf einstellt, steigt daher besser aus.

Das Paket ist allerdings noch kein fixer Gesetzestext, Details könnten sich somit noch ändern. Mit den folgenden wichtigsten Tipps kann man sich aber bereits jetzt weitgehend darauf einstellen und seine Maßnahmen überlegen. Der folgenschwerste Bereich sind die

  • Immobilien: Es kommt zu zwei Erhöhungen. Die Grunderwerbsteuer wird künftig statt vom dreifachen Einheitswert vom wahren Verkehrswert berechnet (z.B. bis 250.000 Euro Wert 0,5% Steuer). Das gilt auch bei Schenkung oder Erbschaft in der Familie. Beispiel: Einheitswert 50.000 Euro, Verkehrswert 500.000 Euro. Steuer bisher 3.000 Euro (2% von 3 x 50.000 Euro), ab Jänner 7.750 Euro (0,5% von 250.000 + 2% von 150.000 + 3,5% von 100.000 Euro). Zusätzlich steigt die Immobilienertragsteuer (außer für Hauptwohnsitze) von 25% auf 30%. Bei teuren Liegenschaften zahlt sich daher oft aus, sie schon jetzt an Nachkommen zu überschreiben oder zu verkaufen. "Je größer der Unterschied zwischen Einheits- und Verkehrswert, desto interessanter ist das", meint Klaus Hübner, Präsident der Wirtschaftstreuhänder. Sein Rat: Eltern können sich durch Wohnrecht, Fruchtgenuss, Belastungs- und Veräußerungsverbote trotz Schenkung absichern. Diese Einschränkungen mindern zudem beim Beschenkten den Verkehrswert (= Steuern).
  • Wertpapiere: Für Aktiendividenden, Erträge von Anleihen bzw. Fonds sowie Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften steigt die KESt von 25% auf 27,5%. Wertpapiere, die man ohnehin loswerden will, sollte man daher heuer verkaufen. Gewinnausschüttungen sind möglichst auch auf heuer vorzuziehen und 2016 dafür geringer zu halten.
  • Gewinne: Anders ist es bei Gewinnen von Einzelunternehmern. Weil die Einkommensteuer 2016 eher sinkt, sollten Sie geplante Ausgaben (z.B. Sozialversicherung, Anschaffungen) auf 2015 vorziehen, um jetzt den Gewinn zu drücken. (Hübner: "Aber Achtung aufs Eigenkapital!").
  • Forschungsprämie: Sie wird für Firmen von 10% auf 12% erhöht. Ausgaben dafür sollten daher 2016 verbucht werden.
  • Sonderausgaben: Die Steuerabsetzbarkeit von privaten Zusatzversicherungen (Leben, Kranken, Pension) sowie Wohnungskrediten läuft aus! Aktueller Stand ist aber, dass jetzt bestehende sowie noch heuer abgeschlossene Verträge ausnahmsweise weitere fünf Jahre absetzbar bleiben. Wer ohnehin Zusatzversicherung oder Wohnkredit plant, sollte also besser heuer damit beginnen.
  • Firmenwagen: Wer Dienstwagen auch privat nützen darf, muss statt 1,5% künftig 2% vom Anschaffungswert monatlich versteuern. Ausnahme: E-Autos sollen steuerfrei werden, und schadstoffarme (CO2-Ausstoß unter 120 g/km) bleiben bei 1,5%. Ein Umstieg auf diese Autos lohnt sich also.
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