Gerichtstermin in Wien
Der optische "Gleichklang" von 36 Vorzugsstimmen für einen Kandidaten der Friesacher Volkspartei fiel bereits bei der Auszählung auf (wir berichteten). Es ging um die mittels Briefwahl abgegebenen Stimmen aus einem Pflegeheim. Ein auf Listenplatz 12 der VP gereihter Kandidat erhielt mit Hilfe dieser Aktion insgesamt 43 Vorzugsstimmen.
Weil aber das Ergebnis der Gemeinderatswahl nicht beeinflusst wurde, gilt es weiterhin. Anders sieht die juristische Komponente aus, denn gestern wurde bei der Staatsanwaltschaft eine Anzeige wegen des Verdachts der Wahlfälschung erstattet. Briefwahlstimmen müssen – auch in einem Pflegeheim – ausschließlich eigenhändig ausgefüllt und abgegeben werden.
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