Zuhälterei-Prozess
Strauss-Kahn: Staatsanwalt fordert Freispruch
"Weder die Ermittlungen noch die Gerichtsverhandlung haben den Beweis einer Schuld von Herrn Strauss-Kahn erbracht", sagte Staatsanwalt Frederic Fevre in seinem Schlussplädoyer am Dienstagnachmittag. Der frühere Chef des Internationalen Währungsfonds müsse daher einen "klaren und schlichten Freispruch" erhalten. Die Bekanntheit des einstigen sozialistischen Spitzenpolitikers, der für die Präsidentschaftswahlen 2012 in Frankreich lange als aussichtsreichster Kandidat gehandelt worden war, dürfe nicht zu einer Schuldvermutung führen. "Ist ein mächtiger Mann zwangsläufig schuldig?", fragte Fevre.
Forderung nach Freispruch ist nicht überraschend
Die Forderung der Staatsanwaltschaft, Strauss-Kahn freizusprechen, ist keine Überraschung: Bereits im Juni 2013 hatte sich die Behörde gegen eine Anklage ausgesprochen und zur Begründung erklärt, es gebe nicht ausreichend belastendes Material. Die Untersuchungsrichter sahen das aber anders und erhoben Anklage gegen den früheren französischen Wirtschafts- und Finanzminister.
In dem Prozess, der am Freitag zu Ende gehen soll, werden Strauss-Kahn und 13 weitere Angeklagte der schweren Zuhälterei beschuldigt. Sie sollen ausschweifende Sexpartys mit Prostituierten unter anderem in Paris, Brüssel und Washington organisiert haben. Der Angeklagte bestritt während des Prozesses nie die Teilnahme an den Sexpartys. Er blieb aber dabei, dass er die Treffen nicht organisiert und nicht gewusst habe, dass es sich bei den Frauen um Prostituierte handelte.
Zehn Jahre Haft und Strafzahlung von 1,5 Mio. Euro drohen
Strauss-Kahn, der im Mai 2011 wegen Vergewaltigungsvorwürfen von seinem Posten als IWF-Chef zurücktreten hatte müssen, drohen im Falle einer Verurteilung bis zu zehn Jahre Haft und eine Strafzahlung von 1,5 Millionen Euro. Der Prozess geht am Freitag zu Ende, ein Urteil dürfte aber erst zu einem späteren Zeitpunkt fallen.
Gegen andere Angeklagte in dem von einem gewaltigen Medieninteresse begleiteten Prozess, unter ihnen Geschäftsleute, Hotelmanager, ein Polizist und ein Anwalt, wurden Haftstrafen auf Bewährung sowie Geldstrafen von bis zu 20.000 Euro gefordert.
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